Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/840
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Artikel 1 Berechnung und Zuweisung des zusätzlichen Betrags an vorfinanzierten zugeordneten Eigenmitteln der CCP

Artikel 2 Bestimmung des Prozentsatzes des zusätzlichen Betrags an vorfinanzierten zugeordneten Eigenmitteln der CCP

Artikel 3 Beibehaltung des zusätzlichen Betrags an vorfinanzierten zugeordneten Eigenmitteln der CCP

Artikel 4 Verfahren für die Anwendung von Sanierungsmaßnahmen, wenn der zusätzliche Betrag nicht unmittelbar zur Verfügung steht

Artikel 5 Verfahren für die Entschädigung nicht ausfallender Clearingmitglieder, die einen finanziellen Beitrag geleistet haben, wenn der zusätzliche Betrag nicht unmittelbar zur Verfügung steht

Artikel 6 Inkrafttreten

Anhang

1. Allgemeine Hinweise

2. Art und Komplexität der geclearten Kategorien von Vermögenswerten

3. Beziehungen der CCP und ihre wechselseitigen Abhängigkeiten mit anderen Finanzmarktinfrastrukturen und anderen Finanzinstituten

4. Interne Organisation der CCP

5. Solidität des Rahmens für das Risikomanagement der CCP

6. Ausstehende Abhilfemaßnahmen nach Feststellungen der für die CCP zuständigen Behörde

7. Eigentumsverhältnisse, Kapitalstruktur und Rentabilität der CCP

8. Vergütung der Geschäftsleitung

9.