Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2023, Betriebsicherheit - EU Bund, 2. ProdSV

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/740 der Kommission vom 4. April 2023 über die harmonisierten Normen für Spielzeug zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 96 vom 05.04.2023 S. 85)



Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2021/1992

Ergänzende Informationen
=>  2. ProdSV  //  Normenübersicht / NormenArchiv 21 19a  19/ 18 15

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) In Anhang II Teil III der Richtlinie 2009/48/EG sind besondere Anforderungen festgelegt, um sicherzustellen, dass kein Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit im Fall der Exposition gegenüber den chemischen Stoffen oder Gemischen, aus denen Spielzeug zusammengesetzt ist oder die es enthält, besteht. Darüber hinaus sind in Artikel 10 Absatz 2 die allgemeinen Sicherheitsanforderungen festgelegt.

(3) Mit Schreiben M/445 3 vom 9. Juli 2009 stellte die Europäische Kommission beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) und beim Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) einen Antrag auf Ausarbeitung neuer und auf Überarbeitung bestehender harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG. Dieser Antrag wurde durch einen neuen im Durchführungsbeschluss C(2022) 7410 der Kommission 4 formulierten Auftrag ersetzt, der unter anderem eine Überarbeitung der Norm EN 71-13 "Sicherheit von Spielzeug - Teil 13: Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn" zum Gegenstand hatte.

(4) Das CEN überarbeitete die harmonisierte Norm EN 71-13:2021 "Sicherheit von Spielzeug - Teil 13: Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn", deren Fundstelle mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1992 der Kommission 5 veröffentlicht wurde. Daraufhin wurde die harmonisierte Norm EN 71-13:2021+A1:2022 angenommen.

(5) Die Spezifikationen der harmonisierten Norm EN 71-13:2021+A1:2022 sind auf eindeutigere Weise mit den Anforderungen der Richtlinie 2009/48/EG verknüpft. Insbesondere wird die Norm EN 71-13:2021 mit dieser neuen Fassung mit der Richtlinie 2009/48/EG in der durch die Richtlinien (EU) 2020/2088 6 und (EU) 2020/2089 7 der Kommission geänderten Fassung in Einklang gebracht. Die Tabellen 1 und 2 der Norm wurden überarbeitet und eine zusätzliche Tabelle 3 wurde in die Norm aufgenommen, um den Änderungen der in der Richtlinie 2009/48/EG enthaltenen Listen allergener Duftstoffe, die mit den Richtlinien (EU) 2020/2088

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.04.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion