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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/516 der Kommission vom 8. März 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236 hinsichtlich des Musters der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Wassertieren, die für bestimmte Aquakulturbetriebe, zur Freisetzung in offenen Gewässern oder für andere Zwecke außer dem unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmt sind

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 71 vom 09.03.2023 S. 27)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 238 Absatz 3 Buchstaben a und c,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 2, insbesondere auf Artikel 90,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236 der Kommission 3 enthält die Musterveterinärbescheinigungen für den Eingang in die Union von Sendungen mit Wassertieren und mit bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Wassertieren sowie für deren Verbringungen innerhalb der Union.

(2) Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236 enthält das Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Wassertieren, die für bestimmte Aquakulturbetriebe, zur Freisetzung in offenen Gewässern oder für andere Zwecke außer dem unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmt sind (Muster AQUA-ENTRY-ESTAB/RELEASE/OTHER). Artikel 166 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 4 wurde unlängst durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/119 5 dahingehend geändert, dass Angehörige der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe bei Sendungen mit Wassertieren vor der Ausfuhr in die Union klinische Inspektionen durchführen dürfen, sofern sie nach dem Recht des Ausfuhrdrittlands oder -gebiets dazu berechtigt sind. Diese neuen Anforderungen bezüglich des Eingangs solcher Sendungen in die Union sollten in Nummer II.3.2 der genannten Musterveterinärbescheinigung aufgenommen werden. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236 sollte daher entsprechend geändert werden.

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(Stand: 13.03.2023)

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