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Delegierte Verordnung (EU) 2023/212 der Kommission vom 3. November 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen zum Zugang zu Dienstleistungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 30 vom 02.02.2023 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1700 aufgeführt sind, im Zusammenhang mit dem Bereich Einkommen und Lebensbedingungen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für die Datensätze über den Zugang zu Dienstleistungen festlegen.
(2) Die Einzelthemen "Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung", "Erschwinglichkeit der Dienstleistungen" und "Nicht erfüllte Bedürfnisse und Gründe für Nichterfüllung" sollten die Informationen liefern, die im Rahmen des Europäischen Semesters, der europäischen Strategie für Pflege und Betreuung und der europäischen Säule sozialer Rechte Informationen benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für verschiedene andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der EU bereitgestellt
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anzahl und die Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen in Bezug auf die Datensätze zu den Variablen zum Zugang zu Dienstleistungen sind im Anhang aufgeführt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 3. November 2022
Anzahl und Titel der sechsjährlichen Variablen zum Zugang zu Dienstleistungen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen | Anhang |
Modul | Einzelthema | Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable |
Zugang zu Dienstleistungen | Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung (9 erfasste Variablen) | HC190 | Anwesenheit von Personen im Haushalt, die aufgrund langfristiger körperlicher oder geistiger Erkrankungen, Behinderungen oder altersbedingter Probleme auf Hilfe angewiesen sind |
HC200 | Professionelle häusliche Pflege erhalten | ||
PC280 | Häufigkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel | ||
PC310 | Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit | ||
PC320 | Anspruch auf Leistungen bei Krankheit | ||
PC330 | Fühlt sich diskriminiert bei Kontakten mit Verwaltungsbehörden oder öffentlichen Stellen (einschließlich Arbeitsagentur, Gesundheits- und Sozialdienste) | ||
PC340 | Fühlt sich bei der Wohnungssuche diskriminiert | ||
PC350 | Fühlt sich im Bereich der Bildung diskriminiert | ||
PC360 | Fühlt sich diskriminiert in öffentlichen Räumen (Geschäft, Café, Restaurant, Freizeiteinrichtungen usw.) | ||
Erschwinglichkeit der Dienstleistungen (5 erfasste Variablen) |
HC221 | Bezahlung professioneller häuslicher Pflege | |
HC230 | Erschwinglichkeit professioneller häuslicher Pflege | ||
HC300 | Finanzielle Belastung durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel | ||
RC370 | Bezahlung formaler Kinderbetreuung | ||
HC040 |
(Stand: 09.02.2023)
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