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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2023/212 der Kommission vom 3. November 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen zum Zugang zu Dienstleistungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 30 vom 02.02.2023 S. 1)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1700 aufgeführt sind, im Zusammenhang mit dem Bereich Einkommen und Lebensbedingungen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für die Datensätze über den Zugang zu Dienstleistungen festlegen.

(2) Die Einzelthemen "Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung", "Erschwinglichkeit der Dienstleistungen" und "Nicht erfüllte Bedürfnisse und Gründe für Nichterfüllung" sollten die Informationen liefern, die im Rahmen des Europäischen Semesters, der europäischen Strategie für Pflege und Betreuung und der europäischen Säule sozialer Rechte Informationen benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für verschiedene andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der EU bereitgestellt

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen in Bezug auf die Datensätze zu den Variablen zum Zugang zu Dienstleistungen sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. November 2022

1) ABl. L 261I vom 14.10.2019 S. 1.


.

Anzahl und Titel der sechsjährlichen Variablen zum Zugang zu Dienstleistungen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen Anhang


Modul Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
Zugang zu Dienstleistungen Inanspruchnahme von Dienstleistungen, einschließlich Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen für eigenständige Lebensführung (9 erfasste Variablen) HC190 Anwesenheit von Personen im Haushalt, die aufgrund langfristiger körperlicher oder geistiger Erkrankungen, Behinderungen oder altersbedingter Probleme auf Hilfe angewiesen sind
HC200 Professionelle häusliche Pflege erhalten
PC280 Häufigkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
PC310 Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit
PC320 Anspruch auf Leistungen bei Krankheit
PC330 Fühlt sich diskriminiert bei Kontakten mit Verwaltungsbehörden oder öffentlichen Stellen (einschließlich Arbeitsagentur, Gesundheits- und Sozialdienste)
PC340 Fühlt sich bei der Wohnungssuche diskriminiert
PC350 Fühlt sich im Bereich der Bildung diskriminiert
PC360 Fühlt sich diskriminiert in öffentlichen Räumen (Geschäft, Café, Restaurant, Freizeiteinrichtungen usw.)
Erschwinglichkeit der Dienstleistungen
(5 erfasste Variablen)
HC221 Bezahlung professioneller häuslicher Pflege
HC230 Erschwinglichkeit professioneller häuslicher Pflege
HC300 Finanzielle Belastung durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RC370 Bezahlung formaler Kinderbetreuung
HC040

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