Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2023, Chemikalien - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2023/196 der Kommission vom 25. November 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates betreffend die Aufnahme bestimmter Drogenausgangsstoffe in die Liste der erfassten Stoffe

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 27 vom 31.01.2023 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe 1, insbesondere auf Artikel 15,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Union und Drittländern 2, insbesondere auf Artikel 30a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 enthält Maßnahmen für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen innerhalb der Union, während die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 den Handel mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Union und Drittländern regelt. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 enthalten jeweils eine Liste erfasster Stoffe, die einer Reihe von in diesen Verordnungen vorgesehenen harmonisierten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen unterliegen.

(2) Mit den Beschlüssen 65/4, 65/5 und 65/6 der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen, die auf ihrer 65. Tagung vom 14. bis 18. März 2022 gefasst wurden, wurden die Stoffe N-Phenylpiperidin-4-amin (4-AP), tert-Butyl-4-anilinopiperidin-1-carboxylat (1-boc-4-AP) und N-Phenyl-N-(piperidin-4-yl)propanamid (Norfentanyl) in Tabelle I des am 19. Dezember 1988 in Wien geschlossenen und mit dem Beschluss 90/611/EWG des Rates gebilligten Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen 3 (im Folgenden "Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988") aufgenommen.

(3) 4-AP ist eine Ersatzchemikalie für N-Phenethyl-4-piperidon (NPP) zur Synthese von 4-Anilino-N-Phenethylpiperidin (ANPP), das wiederum ein unmittelbarer Vorläufer für die Herstellung von Fentanyl und einigen seiner Analoga ist.

(4) 1-Boc-4-AP ist ein chemisch geschütztes Derivat von 4-AP, das in 4-AP, Norfentanyl oder eine Reihe von Norfentanyl-Analoga umgewandelt werden könnte.

(5) Norfentanyl ist ein unmittelbarer Vorläufer von Fentanyl und einer Reihe von Fentanyl-Analoga.

(6) NPP und ANPP sind in den Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und (EG) Nr. 111/2005 bereits erfasste Stoffe. Bei Fentanyl und Fentanyl-Analoga handelt es sich um hochwirksame Suchtstoffe, die in der Regel 10-100-mal stärker sind als Heroin. Ihre hohe Wirksamkeit führt nach wie vor zu Todesfällen durch Überdosierung.

(7) Die zuständigen nationalen Behörden haben angegeben, dass Diethyl(phenylacetyl)propanedioat (DEPAPD) und Ethyl-3-(2H-1,3-benzodioxol-5-yl)-2-methyloxiran-2-carboxylat (PMK-Ethylglycidat) beschlagnahmt wurden.

(8) DEPAPD wird zur Herstellung von 1-Phenyl-2-Propanon (P-2-P), auch Benzylmethylketon (BMK) genannt, verwendet. BMK ist ein Vorläufer von Amphetamin und Methamphetamin, zwei der am häufigsten illegal hergestellten Drogen in der Union. Beide haben schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit.

(9) PMK-Ethylglycidat ist ein Vorläufer von 3,4-Methylendioxyphenylpropan-2-on (PMK), das wiederum zur Herstellung von 3,4-Methylendioxymethamphetamin (MDMA), gemeinhin als "Ecstasy" bezeichnet, verwendet wird.

(10) BMK und einige seiner sonstigen, DEPAPD sehr ähnlichen Ausgangsstoffe (etwa Methyl-alpha-acetylphenylacetat (MAPA) oder Alpha-Phenylacetoacetamid (APAA)) sowie PMK sind in den Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und (EG) Nr. 111/2005 bereits erfasste Stoffe.

(11) Amphetamin, Metamphetamin und MDMa gehören zu den in der Union am häufigsten unerlaubt hergestellten Drogen. Sie haben schwere Folgen für die menschliche Gesundheit und verursachen in einigen Regionen der Union ernsthafte Probleme sozialer Art und im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

(12) 4-AP, 1-boc-4-AP, Norfentanyl, DEPAPD und PMK-Ethylglycidat wurden von kriminellen Organisationen entwickelt, um die strengen Kontrollen erfasster Stoffe gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und (EG) Nr. 111/2005 zu umgehen. 4-AP, 1-boc-4-AP, Norfentanyl, DEPAPD und PMK-Ethylglycidat sollten daher ebenfalls auf Unionsebene erfasst werden, um eine verstärkte Kontrolle und Überwachung dieser Stoffe zu ermöglichen.

(13) Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und im Anhang

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.02.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion