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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/190 des Rates vom 27. Januar 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(ABl. L 26 vom 30.01.2023 S. 43)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP 1 angenommen.

(2) Am 16. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2478 2 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, um die Sendetätigkeiten bestimmter unter Nummer 2 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/2478 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien auszusetzen. Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2022/2478 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab.

(3) Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die in Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP genannten restriktiven Maßnahmen ab dem 1. Februar 2023 auf alle unter Nummer 2 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/2478 genannten Organisationen Anwendung finden sollten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die in Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP genannten Maßnahmen finden ab dem 1. Februar 2023 auf alle unter Nummer 2 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/2478 genannten Organisationen Anwendung.

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2023.

1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 13).

2) Beschluss (GASP) 2022/2478 des Rates vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 322I vom 16.12.2022 S. 614).

ENDE

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(Stand: 31.01.2023)

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