VO (EU) 2022/2580
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Artikel 1 Angaben zur Identität des antragstellenden Kreditinstituts
Artikel 2 Angaben zum Werdegang des antragstellenden Kreditinstituts
Artikel 3 Tätigkeitsprogramm des antragstellenden Kreditinstituts
Artikel 4 Finanzinformationen über das antragstellende Kreditinstitut
Artikel 5 Informationen über den Geschäftsplan, den organisatorischen Aufbau, die internen Kontrollsysteme und die Wirtschaftsprüfer des antragstellenden Kreditinstituts
Artikel 6 Angaben über das Kapital zum Zeitpunkt der Zulassung des antragstellenden Kreditinstituts
Artikel 7 Informationen über die tatsächliche Geschäftsleitung des antragstellenden Kreditinstituts
Artikel 8 Angaben zu Anteilseignern und Gesellschaftern mit qualifizierten Beteiligungen an dem antragstellenden Kreditinstitut
Artikel 9 Angaben zu den 20 größten Anteilseignern oder Gesellschaftern des antragstellenden Kreditinstituts, bei denen es sich nicht um Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen handelt
Artikel 10 Zusätzliche Informationen
Artikel 11 Ausnahmen
Artikel 12 Mögliche Hindernisse für eine wirksame Aufsicht
Artikel 13 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Informationen über die tatsächliche Geschäftsleitung des antragstellenden Kreditinstituts