Beschl. (EU) 2022/2470
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Artikel 1 Eingabe von Daten in das ECRIS-TCN
Artikel 2 Datenverarbeitung
Artikel 3 Qualität der alphanumerischen Daten
Artikel 4 Qualität der Fingerabdruckdaten
Artikel 5 Zugriff auf das und Abfrage des ECRIS-TCN
Artikel 6 Führen von Protokollen und Zugang zu diesen
Artikel 7 Statistiken
Artikel 8 Leistungsanforderungen des ECRIS-TCN
Artikel 9 Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit des ECRIS-TCN
Artikel 10 Kommunikationsinfrastruktur für das ECRIS-TCN
Artikel 11 Schnittstellensoftware
Artikel 12 Ausarbeitung der technischen Spezifikationen
Artikel 13 Inkrafttreten
I. Eingabe von Daten in das ECRIS-TCN-Datenmodell für die Meldung "Daten senden"
II. Zugriff auf das und Abfrage des ECRIS-TCN - Datenmodell für die Meldung "Urteilsmitgliedstaat abfragen"