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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/2376 des Rates vom 5. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

(ABl. L 314 vom 06.12.2022 S. 90)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 1 angenommen.

(2) Die in den Artikeln 2 und 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1999 genannten Maßnahmen gelten für die im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 8. Dezember 2022.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 des Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 8. Dezember 2023 verlängert werden. Die Einträge zu sechs in jenem Anhang aufgeführten natürlichen Personen und zwei Organisationen sollten aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 10 Satz 2 wird das Datum "8. Dezember 2022" durch das Datum "8. Dezember 2023" ersetzt.

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 2022.

1) Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 07.12.2020 S. 13).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 ("Liste der in den Artikeln 2 und 3 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen") wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt A erhalten die Einträge zu den folgenden sechs natürlichen Personen folgende Fassung:

A. Natürliche Personen

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) Namen Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
"1. Alexander (Alexandr) Petrovich KALASHNIKOV
(russische Schreibweise)
Position(en): Ehemaliger Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN)
Geburtsdatum: 27.1.1964
Geburtsort: Tatarsk, Region/Oblast Nowosibirsk, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Kalashnikov war vom 8. Oktober 2019 bis zum 25. November 2021 Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN). In dieser Funktion beaufsichtigte er sämtliche Tätigkeiten des FSIN. In seiner Eigenschaft als Direktor des FSIN war er für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen.
Im Fall Alexej Nawalny, der sich nach einer Vergiftung durch einen toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe (von September 2020 bis Januar 2021) in Deutschland erholte, hat der FSIN am 28. Dezember 2020 gefordert, dass dieser unverzüglich vor einem Bewährungshelfer erscheint, anderenfalls drohe ihm eine Haftstrafe wegen Verletzung einer Bewährungsstrafe nach einer Verurteilung wegen Betrugs. Diese Verurteilung wegen Betrugs war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2018 für willkürlich und unfair erklärt worden. Am 17. Januar 2021 nahmen auf Anordnung von Alexander Kalashnikov Angehörige des FSIN Alexej Nawalny bei dessen Ankunft auf dem Moskauer Flughafen fest.
Die Festnahme von Alexej Nawalny wird mit einem Urteil des Stadtgerichts Chimki begründet, das wiederum auf Ersuchen des FSIN ergangen ist. Bereits Ende Dezember 2020 forderte der FSIN, dass die Bewährungsstrafe Alexej Nawalnys durch ein Gericht in eine Haftstrafe umgewandelt wird. Am 17. Februar 2021 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regierung der Russischen Föderation an, Alexej Nawalny freizulassen.
2.3.2021

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