Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/2292
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Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Bedingungen für den Eingang in die Union in Bezug auf Ursprungsdrittländer oder -Drittlandsgebiete

Artikel 3 Der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Waren, die aus Drittländern oder Drittlandsgebieten kommen müssen, welche in der Liste gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 aufgeführt sind

Artikel 4 Zusätzliche Anforderungen an den Eingang von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und Waren aus einem Drittland oder einem Drittlandsgebiet in die Union

Artikel 5 Tiere und Erzeugnisse, für die die Artikel 6 bis 12 gelten

Artikel 6 Zusätzliche Anforderungen an den Eingang in die Union von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen in Bezug auf pharmakologisch wirksame Stoffe und deren Rückstände, Kontaminanten und Pestizidrückstände

Artikel 7 Aufnahme eines Drittlandes in eine Liste von Drittländern, die die Anforderungen der Union in Bezug auf pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Rückstände, Kontaminanten und Pestizidrückstände erfüllen

Artikel 8 Ausnahme von den Anforderungen an den Eingang von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen in die Union

Kapitel III
Bedingungen für den Eingang in die Union in Bezug auf die Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe und deren Rückstände, kontaminanten und Pestizidrückstände

Artikel 9 Anforderungen in Bezug auf die Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und ihre Rückstände in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen

Artikel 10 Anforderungen in Bezug auf das Verbot bestimmter Stoffe

Artikel 11 Anforderungen in Bezug auf Pestizidrückstände in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen

Artikel 12 Anforderungen in Bezug auf Kontaminanten in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen

Kapitel IV
Bedingungen für den Eingang in die Union in Bezug auf Betriebe

Artikel 13 Anforderungen an Betriebe

Artikel 14 Betriebe, für die die Anforderungen von Artikel 13 Absatz 1 nicht gelten

Kapitel V
Zusätzliche Anforderungen für den Eingang bestimmter für den menschlichen Verzehr bestimmter Waren in die Union

Artikel 15 Anforderungen an Sendungen von frischem Fleisch, Hackfleisch/Faschiertem, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch und Fleischerzeugnissen sowie Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen

Artikel 16 Anforderungen an Sendungen von lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken

Artikel 17 Auflistung der Erzeugungsgebiete

Artikel 18 Besondere Anforderungen an Fischereierzeugnisse

Artikel 19 Besondere Vorschriften für die Aufnahme von Schiffen in die Listen

Artikel 20 Anforderungen an Sendungen zusammengesetzter Erzeugnisse

Kapitel VI
Bedingungen für den Eingang in die Union in Bezug auf Bescheinigungen und Attestierungen

Artikel 21 Amtliche Bescheinigungen

Artikel 22 Private Bestätigung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23 Bezugnahmen

Artikel 24 Aufhebung

Artikel 25 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I

Teil I
Allgemeine Anforderungen in Bezug auf die Vorlage des Kontrollplans für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten sowie des aktualisierten Kontrollplans für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten

Teil II
Kontrollplan der Drittländer für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten - erforderliche Informationen

A. Umfang des Kontrollplans für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten

B. Zuständige Behörden und ihre rechtlichen Befugnisse

C. Pharmakologisch wirksame Stoffe

D. Pestizide

E. Kontaminanten

F. Analysemethoden und Laboratorien

G. Pharmakologisch wirksame Stoffe, die in Tierarzneimitteln oder als Futtermittelzusatzstoffe zur Verwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren zugelassen sind, und Verwendungsverbote für diese Tiere

H. Spezifische Informationen für Rinder, Ziegen und Schafe sowie daraus gewonnene Erzeugnisse tierischen Ursprungs, einschließlich Milch

I. Spezifische Informationen für Honig

J. Spezifische Informationen für die Aquakultur

K. Spezifische Informationen für Equiden

L. Spezifische Informationen, die von den in Artikel 8 Absätze 1 und 2 genannten Drittländern vorzulegen sind

M. Spezifische Informationen für Tierdarmhüllen

Teil III
Aktualisierter Kontrollplan für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten - erforderliche Informationen

A. Änderungen im aktualisierten Kontrollplan für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten

B. Ergebnisse der Durchführung des vorjährigen Kontrollplans für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten

Anhang II