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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/2051 des Rates vom 24. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

(ABl. L 275 vom 25.10.2022 S. 72)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi angenommen.

(2) Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2023 verlängert und drei Personen von der im Anhang des Beschlusses (GASP) 2015/1763 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2015/1763 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2023."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Oktober 2022.

1) Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi (ABl. L 257 vom 02.10.2015 S. 37).

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2015/1763 (Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach den Artikeln 1 und 2) werden die folgenden Einträge gestrichen:

- Eintrag 1. Godefroid BIZIMANA

- Eintrag 2. Gervais NDIRAKOBUCa alias NDAKUGARIKA

- Eintrag 4. Léonard NGENDAKUMANA


ENDE

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(Stand: 26.10.2022)

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