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Verordnung (EU) 2022/2042 des Rates vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea
(ABl. L 275 vom 25.10.2022 S. 48)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/2052 des Rates vom 24. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea 1,
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates 2 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea werden die im Beschluss 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
(2) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2052 wird der Titel des Beschlusses 2010/638/GASP geändert.
(3) Zur Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2022/2052 ist daher eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um seine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(4) Die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Titel der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 erhält folgende Fassung:
"Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea".
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 24. Oktober 2022.
2) Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea (ABl. L 346 vom 23.12.2009 S. 26).
ENDE |
(Stand: 26.10.2022)
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