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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/2052 des Rates vom 24. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

(ABl. L 275 vom 25.10.2022 S. 74)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2023 verlängert werden.

(3) Der Rat ist der Auffassung, dass der Titel des Beschlusses 2010/638/GASP geändert werden sollte.

(4) Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/638/GASP wird wie folgt geändert:

1. Der Titel erhält folgende Fassung:

"Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea".

2. Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2023. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Oktober 2022.

1) Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010 S. 10).

ENDE

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(Stand: 26.10.2022)

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