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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2022/2039 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) 2021/1060 im Hinblick auf zusätzliche Flexibilität zur Bewältigung der Folgen des militärischen Angriffs durch die Russische Föderation FAST - CARE (Flexible Assistance for Territories - Flexible Unterstützung für Gebiete)

(ABl. L 275 vom 25.10.2022 S. 23)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 177,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, sind von den die Konsequenzen der militärischen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine stark betroffen, und dies zu einem Zeitpunkt, da die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sich noch von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erholen. Viele Mitgliedstaaten nehmen nicht nur einen steten Strom von Menschen auf, die vor der russischen Aggression fliehen, sondern sind gleichzeitig von Arbeitskräftemangel, Schwierigkeiten in den Lieferketten sowie steigenden Preisen und Energiekosten betroffen. Dies führt einerseits zu Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte und verzögert andererseits die Durchführung von Investitionen. Durch diese Umstände ist eine Ausnahmesituation entstanden, die mit spezifischen und gezielten Maßnahmen angegangen werden muss, um Änderungen der jährlichen Obergrenzendes mehrjährigen Finanzrahmens für Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen gemäß Anhang I der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates 2 und die Beeinträchtigung der grünen, digitalen und nachhaltigen Erholung der Wirtschaft zu vermeiden.

(2) Um die zunehmende Belastung der nationalen Haushalte zu mildern, wurden mit der Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 einige gezielte Änderungen an den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 4 und (EU) Nr. 223/2014 5 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommen, damit die Mitgliedstaaten ihre verbleibenden Zuweisungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sowie die Mittel aus REACT-EU leichter nutzen können, um die Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression der Russischen Föderation so wirksam und so rasch wie möglich zu bewältigen.

(3) Mit der Verordnung (EU) 2022/613 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 wurden zudem zusätzliche Möglichkeiten zur raschen Mobilisierung von Mitteln geschaffen, um die unmittelbar entstehenden Haushaltsausgaben der Mitgliedstaaten auszugleichen, und es wurden Einheitskosten festgelegt, um die Finanzierung der grundlegenden Bedürfnisse und der Unterstützung von vor der russischen Aggression fliehenden Personen zu erleichtern, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde.

(4) Da die russische Invasion immer noch andauert, sollten jedoch weitere Ausnahmeregelungen getroffen werden, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, sich auf die notwendige Reaktion auf die nie da gewesene sozioökonomische Situation zu konzentrieren, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression durch die Russische Föderation.

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