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Verordnung (EU) 2022/613 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf eine erhöhte Vorschusszahlung aus REACT-EU-Mitteln und die Festlegung von Einheitskosten
(ABl. L 115 vom 13.04.2022 S. 38)
Ergänzende Informationen |
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... gem. VO (EU) 223/2014 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 175 Absatz 3 und Artikel 177,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die jüngste militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine und der anhaltende bewaffnete Konflikt haben die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert. Infolge dieser militärischen Aggression erleben die Union und insbesondere ihre östlichen Regionen einen erheblichen Zustrom an Menschen. Dies stellt eine zusätzliche Herausforderung für die öffentlichen Haushalte dar, während sich die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten noch von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erholen, und gefährdet die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft.
(2) Die Mitgliedstaaten können bereits jetzt im Rahmen ihrer operationellen Programme mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) ein breites Spektrum an Investitionen zur Bewältigung von Migrationsherausforderungen finanzieren, auch aus zusätzlichen Mitteln, die als Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) bereitgestellt wurden, um die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihren sozialen Folgen zu fördern und eine grüne, digitale und stabile Erholung der Wirtschaft vorzubereiten.
(3) Darüber hinaus wurden durch die Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eine Reihe gezielter Änderungen der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 3 und (EU) Nr. 223/2014 4 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommen, damit die Mitgliedstaaten verbleibende EFRE-, ESF- und FEAD-Zuweisungen aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sowie Mittel aus REACT-EU leichter nutzen können, um die Migrationsherausforderungen so wirksam und rasch wie möglich zu bewältigen.
(4) Trotz der Flexibilität, die die Verordnung (EU) 2022/562 bietet, stehen die öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten aufgrund der Herausforderungen infolge der enormen Zahl an Menschen, die aus der Ukraine flüchten, weiterhin unter erheblichem Druck. Dieser Druck könnte die Fähigkeit der Mitgliedstaaten untergraben, Fortschritte bei einer stabilen Erholung der Wirtschaft von der COVID-19-Pandemie zu erzielen. Um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Migrationsherausforderungen zu unterstützen, sollte daher rasch Unterstützung aus dem EFRE, dem ESF und dem FEAD bereitgestellt werden, indem der Satz für die erste Vorschusszahlung aus REACT-EU-Mitteln für alle Mitgliedstaaten erhöht wird. Einige Mitgliedstaaten erleben derzeit einen erheblichen Zustrom von Menschen aus der Ukraine, die sofortige Unterstützung benötigen. Diese Mitgliedstaaten sollten daher als Ausgleich für die unmittelbar entstehenden Haushaltsausgaben und zur Unterstützung ihrer Bemühungen um eine Vorbereitung der Erholung ihrer Volkswirtschaften einen deutlich höheren Satz für die erste Vorschusszahlung in Anspruch nehmen können.
(5) Um die Verwendung dieser zusätzlichen Vorschusszahlung zu überwachen, sollten die abschließenden Durchführungsberichte der EFRE- und ESF-Programme, die eine zusätzliche Vorschusszahlung erhalten, Informationen darüber enthalten, wie die zusätzlichen Beträge verwendet wurden, um die Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression der Russischen Föderation zu bewältigen, und welchen Beitrag diese zusätzlichen Beträge zur Erholung der Wirtschaft geleistet haben.
(6) Um den Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Begünstigte und Behörden in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression der Russischen Föderation zu verringern, sollten Einheitskosten festgelegt werden. Die Einheitskosten sollten die Finanzierung der grundlegenden Bedürfnisse und der Unterstützung von Personen, denen gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates 5 und der Richtlinie 2001/55/EG des Rates 6 vorübergehender Schutz gewährt wurde, in allen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von 13 Wochen nach Ankunft der Personen erleichtern. Gemäß der Verordnung (EU) 2022/562
(Stand: 26.04.2022)
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