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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1973 der Kommission vom 11. Oktober 2022 über die Anerkennung des Vereinigten Königreichs gemäß der Richtlinie (EU) 2022/993 in Bezug auf das Ausbildungs- und Zeugniserteilungssystem für Seeleute
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 7109)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 270 vom 18.10.2022 S. 99)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten 1, insbesondere auf Artikel 20 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2022/993 können die Mitgliedstaaten von einem Drittland erteilte einschlägige Befähigungszeugnisse oder Fachkundezeugnisse durch einen Vermerk anerkennen, wenn das betreffende Drittland von der Kommission anerkannt wurde. Die betreffenden Drittländer müssen alle Anforderungen des Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (im Folgenden das " STCW-Übereinkommen") erfüllen.
(2) Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union gelten für die Anerkennung von Befähigungszeugnissen des Vereinigten Königreichs für Seeleute durch einen Mitgliedstaat die Bedingungen aus Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2022/993.
(3) Die Kommission wurde mit Schreiben vom 1. Januar 2021 von Dänemark, Irland, Malta und den Niederlanden, mit Schreiben vom 4. Januar 2021 von Deutschland, mit Schreiben vom 12. Januar 2021 von Norwegen und mit Schreiben vom 19. Januar 2021 von Bulgarien und Zypern um Anerkennung des Vereinigten Königreichs ersucht. Mit dem Durchführungsbeschluss C(2021) 1553 vom 26. März 2021 zur Einleitung der Bewertung des Systems des Vereinigten Königreichs für die Ausbildung und die Erteilung von Befähigungszeugnissen von Seeleuten zwecks Anerkennung gemäß der Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 leitete die Kommission die Bewertung des Ausbildungs- und Zeugniserteilungssystems im Vereinigten Königreich ein, um zu überprüfen, ob das Vereinigte Königreich alle Anforderungen des STCW-Übereinkommens erfüllt und ob geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um Betrug im Zusammenhang mit Zeugnissen zu verhindern.
(4) Die Bewertung stützte sich auf die Ergebnisse einer von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs durchgeführten Inspektion. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Inspektion vom 1. bis 11. Juni 2021 aus der Ferne eingeleitet und zwischen dem 11. und 15. Oktober 2021 mit den üblichen Inspektionsarbeiten vor Ort abgeschlossen. Dabei wurden mehrere Bereiche ermittelt, in denen Maßnahmen der Behörden des Vereinigten Königreichs erforderlich waren, darunter Mängel hinsichtlich der Anforderungen an die Zeugniserteilung, der Verlängerung von Befähigungszeugnissen und der Ausbildungseinrichtungen. Im Januar 2022 legten die Behörden des Vereinigten Königreichs einen Plan für freiwillige Korrekturmaßnahmen vor.
(5) Auf der Grundlage der Inspektionsergebnisse, des vom Vereinigten Königreich vorgelegten Plans für freiwillige Korrekturmaßnahmen und aller verfügbaren Informationen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Behörden des Vereinigten Königreichs Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass das Ausbildungs- und Zeugniserteilungssystem des Vereinigten Königreichs für Seeleute die Anforderungen des STCW-Übereinkommens erfüllt. Ferner ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um Betrug im Zusammenhang mit Zeugnissen zu verhindern.
(6) Den Mitgliedstaaten wurde ein Bericht über die Ergebnisse der Bewertung übermittelt.
(7) Das Vereinigte Königreich sollte daher für die Zwecke des Artikels 20 der Richtlinie (EU) 2022/993 anerkannt werden.
(8) Die in diesem Beschluss vorgesehene Maßnahme entspricht der Stellungnahme des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Das Vereinigte Königreich wird für die Zwecke des Artikels 20 der Richtlinie (EU) 2022/993 in Bezug auf das Ausbildungs- und Zeugniserteilungssystem für Seeleute anerkannt.
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 11. Oktober 2022
2) Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (ABl. L 323 vom 03.12.2008 S. 33).
(Stand: 19.10.2022)
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