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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1684 der Kommission vom 28. September 2022 über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens Taiwans * für zentrale Gegenparteien mit der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf von der Finanzaufsichtskommission beaufsichtigte Clearingstellen für Terminkontrakte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 252 vom 30.09.2022 S. 82, ber. 2023 L 142 S. 40)



*) Dieser Beschluss sollte nicht so ausgelegt werden, dass er einen offiziellen Standpunkt der Europäischen Union im Hinblick auf den rechtlichen Status Taiwans zum Ausdruck bringt.

Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Verlängerung /Festlegung und über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der VO 648/2012 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das in Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegte Verfahren für die Anerkennung zentraler Gegenparteien (im Folgenden "CCPs") aus Drittstaaten, deren Regulierungsstandards den Regulierungsstandards der genannten Verordnung gleichwertig sind, soll es den in den betreffenden Drittstaaten niedergelassenen und zugelassenen CCPs ermöglichen, Clearingdienste für in der Union niedergelassene Clearingmitglieder oder Handelsplätze zu erbringen. Dieses Anerkennungsverfahren und der in diesem Rahmen vorgesehene Gleichwertigkeitsbeschluss tragen somit zur Erreichung des übergeordneten Ziels der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bei, das Systemrisiko dadurch zu verringern, dass auch beim Clearing außerbörslich gehandelter (im Folgenden "OTC"-) Derivatekontrakte auf sichere und solide CCPs zurückgegriffen wird, einschließlich solcher, die in einem Drittstaat niedergelassen und zugelassen sind.

(2) Damit die rechtlichen Bestimmungen eines Drittstaats als gleichwertig mit den EU-Bestimmungen für CCPs betrachtet werden können, sollten die geltenden Rechts- und Aufsichtsmechanismen zu einem gemessen an den verfolgten Regulierungszielen gleichwertigen wesentlichen Ergebnis führen wie die Anforderungen der Union. Im Zuge dieser Gleichwertigkeitsprüfung soll deshalb nachgeprüft werden, ob die Rechts- und Aufsichtsmechanismen Taiwans gewährleisten, dass in Taiwan niedergelassene und zugelassene CCPs für in der Union niedergelassene Clearingmitglieder und Handelsplätze nicht mit einem höheren Risiko einhergehen als in der Union zugelassene CCPs und somit in der Union kein inakzeptabel hohes Systemrisiko darstellen. Deshalb sollte berücksichtigt werden, dass Clearingtätigkeiten an kleineren Finanzmärkten als dem der Union mit erheblich geringeren Risiken verbunden sind.

(3) Der vorliegende Beschluss betrifft ausschließlich die Gleichwertigkeit der Rechts- und Aufsichtsmechanismen für nach dem taiwanischen Gesetz über den Handel mit Terminkontrakten (Futures Trading Act, im Folgenden "FTA") zugelassene und von der taiwanischen Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory Commission, im Folgenden "FSC") beaufsichtigte Clearingstellen für Terminkontrakte, und nicht Rechts- oder Aufsichtsmechanismen für andere in Taiwan niedergelassene CCPs.

(4) Nach Artikel 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 müssen drei Bedingungen erfüllt sein, damit die Rechts- und Aufsichtsmechanismen, die in einem Drittstaat für dort zugelassene CCPs gelten, mit den in jener Verordnung festgelegten Mechanismen als gleichwertig betrachtet werden können.

(5) Nach Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 müssen die Rechts- und Aufsichtsmechanismen des betreffenden Drittstaates gewährleisten, dass die in diesem Drittstaat zugelassenen CCPs dauerhaft rechtsverbindliche Anforderungen erfüllen, die den Anforderungen des Titels IV dieser Verordnung entsprechen.

(6) Die rechtsverbindlichen Anforderungen für in Taiwan zugelassene CCPs bestehen aus dem FTA, ergänzt durch die Regelungen für Terminkontrakt-Clearingstellen (Regulations Governing Futures Clearing Houses, im Folgenden "Regelungen") und die Standards für die Einrichtung von Terminkontrakt-Clearingstellen (Standards Governing the Establishment of Futures Clearing Houses, im Folgenden "Standards"). Zusätzliche Vorschriften für in Taiwan tätige Terminkontrakt-Clearingstellen sind in den Regelungen für die Einrichtung interner Kontrollsysteme durch Dienstleistungsunternehmen auf Wertpapier- und Terminmärkten (Regulations Governing the Establishment of Internal Control Systems by Service Enterprises in Securities and Futures Markets), den Regelungen für Terminbörsen (Regulations Governing Futures Exchanges) und den Regelungen für Terminkontrakt-Verkaufskommissionäre (Regulations Governing Futures Commission Merchants) festgelegt.

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