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Beschluss (GASP) 2022/1507 des Rates vom 9. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
(ABl. L 235 vom 12.09.2022 S. 32)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Einträge zu vier Personen, in deren Fall die restriktiven Maßnahmen am 6. September 2022 ausgelaufen sind, und die Informationen über ihre Verteidigungsrechte und ihr Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz aus dem Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP gestrichen werden.
(3) Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2014/119/GASP wird wie folgt geändert:
1. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2023."
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. September 2022.
Anhang |
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt A ("Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 1") werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:
1. Viktor Fedorovych Yanukovych;
3. Viktor Pavlovych Pshonka;
7. Oleksandr Viktorovych Yanukovych;
9. Artem Viktorovych Pshonka.
2. In Abschnitt B ("Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz") werden die Angaben zu folgenden Personen gestrichen:
1. Viktor Fedorovych Yanukovych;
3. Viktor Pavlovych Pshonka;
7. Oleksandr Viktorovych Yanukovych;
9. Artem Viktorovych Pshonka.
ENDE |
(Stand: 12.09.2022)
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