VO (EU) 2022/1428
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Teil A
Probenahmeverfahren
A.1. Allgemeine Bestimmungen
A.1.1. Zu beprobendes MaterialA.1.2. Einzelproben
A.1.3. Herstellung der Sammelprobe
A.1.4. Parallelproben
A.1.5. Vorsichtsmaßnahmen
A.1.6. Versiegelung und Kennzeichnung der Proben
A.1.7. Verpackung und Versand der Proben
A.2. Probenahmepläne
A.2.1. Aufteilung von Partien in Teilpartien
Tabelle 1: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei Massengütern
Tabelle 2: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei Nicht-Massengütern
A.2.2. Anzahl der Einzelproben
Tabelle 3: Mindestanzahl der Einzelproben, die der Partie oder Teilpartie zu entnehmen sind, bei Lebensmitteln, wenn die Partie nicht aus einzelnen Packungen oder Einheiten von Lebensmitteln besteht
Tabelle 4: Zahl der Packungen oder Einheiten (Einzelproben), die die Sammelprobe bilden, wenn die Partie oder Teilpartie aus einzelnen Packungen oder Einheiten von Lebensmitteln besteht
A.2.3. Spezifische Vorschriften für die Probenahme bei Partien ganzer Fische mit vergleichbarer Größe oder vergleichbarem GewichtA.2.4. Spezifische Vorschriften für die Probenahme bei Partien ganzer Fische mit unterschiedlicher Größe oder von unterschiedlichem Gewicht
A.2.5. Spezifische Vorschriften für die Probenahme bei Landtieren
A.2.6. Alternative Probenahmeverfahren
A.2.7. Probenahme im Einzelhandel
Teil B
Probenvorbereitung und Analyse
B.1. Laborqualitätsstandards
B.2. Probenvorbereitung
B.2.1. Allgemeine AnforderungenB.2.2. Spezifische Verfahren zur Probenvorbereitung und Vorsichtsmaßnahmen
B.3. Analysemethoden: spezifische Leistungsanforderungen
Teil C
Darstellung und Interpretation der Ergebnisse
C.1. Darstellung
C.1.1. Abfassung der ErgebnisseC.1.2. Messunsicherheit
C.2. Interpretation der Ergebnisse
C.2.1. Akzeptanz einer Partie oder TeilpartieC.2.2. Zurückweisung einer Partie oder Teilpartie
C.2.3. Anwendbarkeit