Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/1220
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Artikel 1 Format der Angaben, die Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen jährlich an die zuständigen Behörden zu übermitteln haben

Artikel 2 Format der Angaben, die die zuständigen Behörden auf Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu übermitteln haben

Artikel 3 Inkrafttreten

Anhang I Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben

Anhang II