VO (EU) 2022/1194
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Jährliche Erhebungen
Artikel 4 Maßnahmen bei Verdacht auf das Auftreten des spezifizierten Schädlings
Artikel 5 Maßnahmen im Falle der Bestätigung des Auftretens des spezifizierten Schädlings
Artikel 6 Maßnahmen zur Tilgung des spezifizierten Schädlings
Artikel 7 Spezifisches Testen von zum Anpflanzen bestimmten Knollen
Artikel 8 Befristete Maßnahmen hinsichtlich der Verbringung von Knollen spezifizierter Pflanzen mit Ursprung in einem stark befallenen Gebiet
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang I Schema der gemäß den Artikeln 3, 4, 5, 7 und 8 durchzuführenden Tests
1. Auftreten des spezifizierten Schädlings - Grundregeln
2. Tests
2.1. Nachweistests2.2. Identifizierungstests
3. Flussdiagramme der Verfahren
4. Probenaufbereitung
4.1. Proben von symptomfreien Knollen4.2. Proben von symptomfreiem Pflanzenmaterial außer Knollen
4.3. Proben von symptomatischen spezifizierten Pflanzen
Anhang II Muster für die Erhebungen nach Artikel 3 Absatz 3
Anhang III Faktoren, die bei der Bestimmung der möglichen Ausbreitung des spezifizierten Schädlings und bei der Erklärung von Objekten als wahrscheinlich von dem spezifizierten Schädling befallen gemäß Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b zu berücksichtigen sind
Anhang IV Liste der stark befallenen Gebiete gemäß Artikel 8
Anhang V Tilgungsmaßnahmen gemäß Artikel 6