Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/1194
- Inhalt =>

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Jährliche Erhebungen

Artikel 4 Maßnahmen bei Verdacht auf das Auftreten des spezifizierten Schädlings

Artikel 5 Maßnahmen im Falle der Bestätigung des Auftretens des spezifizierten Schädlings

Artikel 6 Maßnahmen zur Tilgung des spezifizierten Schädlings

Artikel 7 Spezifisches Testen von zum Anpflanzen bestimmten Knollen

Artikel 8 Befristete Maßnahmen hinsichtlich der Verbringung von Knollen spezifizierter Pflanzen mit Ursprung in einem stark befallenen Gebiet

Artikel 9 Inkrafttreten

Anhang I Schema der gemäß den Artikeln 3, 4, 5, 7 und 8 durchzuführenden Tests

1. Auftreten des spezifizierten Schädlings - Grundregeln

2. Tests

2.1. Nachweistests

2.2. Identifizierungstests

3. Flussdiagramme der Verfahren

4. Probenaufbereitung

4.1. Proben von symptomfreien Knollen

4.2. Proben von symptomfreiem Pflanzenmaterial außer Knollen

4.3. Proben von symptomatischen spezifizierten Pflanzen

Anhang II Muster für die Erhebungen nach Artikel 3 Absatz 3

Anhang III Faktoren, die bei der Bestimmung der möglichen Ausbreitung des spezifizierten Schädlings und bei der Erklärung von Objekten als wahrscheinlich von dem spezifizierten Schädling befallen gemäß Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b zu berücksichtigen sind

Anhang IV Liste der stark befallenen Gebiete gemäß Artikel 8

Anhang V Tilgungsmaßnahmen gemäß Artikel 6

Anhang VI