Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/1193
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Jährliche Erhebungen

Artikel 4 Maßnahmen bei Verdacht auf das Auftreten des spezifizierten Schädlings

Artikel 5 Maßnahmen im Falle der Bestätigung des Auftretens des spezifizierten Schädlings

Artikel 6 Maßnahmen zur Tilgung des spezifizierten Schädlings

Artikel 7 Spezifisches Testen von zum Anpflanzen bestimmten Knollen

Artikel 8 Inkrafttreten

Anhang I Schema der gemäß den Artikeln 3, 4, 5 und 7 durchzuführenden Tests

1. Auftreten des spezifizierten Schädlings - Grundregeln

2. Tests

2.1. Nachweistests

2.2. Identifizierungstests

3. Flussdiagramme der Verfahren

4. Probenaufbereitung

4.1. Proben von symptomfreien Knollen

4.2. Proben von symptomfreien spezifizierten Pflanzen

4.3. Proben von symptomatischem Material der spezifizierten Pflanzen

4.4. Proben von Oberflächen- oder Kreislaufwasser (einschließlich Proben von Kartoffelverarbeitungsabfällen oder Klärschlämmen)

Anhang II Muster für die Erhebungen nach Artikel 3 Absatz 3

Anhang III Untersuchung gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe a

Anhang IV Elemente, die bei der Erklärung von Objekten als wahrscheinlich von dem spezifizierten Schädling befallen gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe b sowie der Bestimmung der möglichen Ausbreitung des spezifizierten Schädlings gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe b zu berücksichtigen sind

Anhang V Tilgungsmaßnahmen gemäß Artikel 6

Anhang VI