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Regelwerk, EU 2022, Betriebsicherheit - EU Bund / 10. ProdSV

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1029 der Kommission vom 28. Juni 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 im Hinblick auf harmonisierte Normen für die Hauptdaten für kleine Wasserfahrzeuge, Flüssiggasantriebssysteme für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge und die Bestimmung der maximalen Vortriebsleistung unter Anwendung der Manövriergeschwindigkeit für Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge zwischen 8 m und 24 m

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 172 vom 29.06.2022 S. 25)



Ergänzende Informationen
10. ProdSV - Sportboote // Normenübersicht / Normen / Beschl. (EU) 2019/919

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen imAmtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN und Cenelec ebenfalls aufgefordert, Normen zu überarbeiten, deren Fundstellen in der Mitteilung 2015/C 087/01 der Kommission 5 veröffentlicht worden waren.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 8666:2018 über die Hauptdaten für kleine Wasserfahrzeuge, deren Fundstelle in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 der Kommission 6 .. enthalten ist. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN ISO 8666:2020 und ihrer Änderung EN ISO 8666:2020/A11:2021 über die Definitionen der Hauptabmessungen und der damit zusammenhängenden Daten, die Massenspezifikationen und die Lastbedingungen für kleine Wasserfahrzeuge.

(5) Auf der Grundlage des Auftrags gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 15609:2012 über Einbauvorschriften für Flüssiggas-Antriebsanlagen für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge, veröffentlicht in der Mitteilung 2015/C 087/01. Daraufhin wurde die harmonisierte Norm EN 15609:2021 angenommen.

(6) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 hat das CEN ferner die harmonisierte Norm EN ISO 11592-2:2021 zur Bestimmung der maximalen Vortriebsnennleistung unter Anwendung der Manövriergeschwindigkeit für Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge zwischen 8 m und 24 m ausgearbeitet.

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