Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/996
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Kapitel I
Einleitung

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Regeln für die Verwaltung, die interne Überwachung, Beschwerdeverfahren und die Transparenz freiwilliger Systeme

Artikel 3 Verwaltungsstruktur des freiwilligen Systems

Artikel 4 Verstöße durch Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Systems

Artikel 5 Interne Überwachung, Beschwerdeverfahren und Unterlagenmanagementsystem

Artikel 6 Veröffentlichung von Informationen durch freiwillige Systeme

Artikel 7 Wechsel des Systems durch die Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 8 Anerkennung anderer freiwilliger Systeme

Artikel 9 Anerkennung nationaler Systeme

Kapitel III
Auditverfahren, Auditumfang, Qualifikation der Auditoren und Auditüberwachung

Artikel 10 Auditverfahren und Gewährleistungsstufen

Artikel 11 Kompetenz des Auditors

Artikel 12 Gruppenaudits

Artikel 13 Audits in Bezug auf Abfälle und Reststoffe

Artikel 14 Audit der Berechnungen der tatsächlichen THG-Emissionen

Artikel 15 Audits von Massenbilanzsystemen

Artikel 16 Audit von natürlichem und nicht natürlichem Grünland mit großer biologischer Vielfalt

Artikel 17 Überwachung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission

Kapitel IV
Besondere Vorschriften für die Umsetzung des Massenbilanzsystems, der Unionsdatenbank und der Ermittlung der Treibhausgasemissionen und des biologischen Anteils von Brennstoffen

Artikel 18 Rückverfolgbarkeit und Unionsdatenbank

Artikel 19 Umsetzung des Massenbilanzsystems

Artikel 20 Bestimmung der Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen, Biomasse-Brennstoffen und flüssigen Biobrennstoffen

Artikel 21 Besondere Vorschriften für Abfälle und Reststoffe

Artikel 22 Besondere Vorschriften für wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

Artikel 23 Besondere Vorschriften für die gemeinsame Verarbeitung

Kapitel V
Besondere Vorschriften für die Einhaltung der Anforderungen an die Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos

Artikel 24 Besondere Anforderungen an die Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos

Artikel 25 Besondere Anforderungen an den Nachweis der Zusätzlichkeit

Artikel 26 Erzeugung auf nicht genutzten, aufgegebenen oder stark degradierten Flächen

Artikel 27 Bestimmung zusätzlicher Biomasse für Maßnahmen zur Ertragssteigerung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 28 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Über die gesamte Lieferkette hinweg zu übermittelnde Daten und Transaktionsdaten

Anhang II Mindestinhalt der Auditberichte, zusammenfassenden Auditberichte oder Zertifikate

A. Mindestinhalt des Auditberichts

B. Mindestinhalt des zusammenfassenden Auditberichts oder des Zertifikats

Anhang III Liste der Informationen, die von freiwilligen Systemen in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten an die Kommission zu melden sind

Anhang IV Nicht erschöpfende Liste von Abfällen und Reststoffen, die derzeit unter Anhang IX der Richtlinie (EU) 2018/2001 fallen

Anhang V Methode zur Bestimmung der Emissionseinsparungen durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge verbesserter landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken

Anhang VI Nicht erschöpfende Listen von Beispielen für wesentliche Bewirtschaftungs- und Überwachungsverfahren zur Förderung und Überwachung der Kohlenstoffbindung im Boden und der Bodenqualität

Tabelle 1: Beispiele für wesentliche Verfahren der Bodenbewirtschaftung zur Förderung der Kohlenstoffbindung im Boden (angesichts des Fehlens von Reststoffen) und zur Förderung der Bodenqualität

Tabelle 1: Beispiele für Verfahren zur Überwachung der Bodenqualität und der Auswirkungen auf die Verringerung der CO2-Emissionen

Anhang VII Methode zur Bestimmung der Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau von Rohstoffen

1.1. Verwendung von Kraftstoffen (Dieselöl, Benzin, Schweröl, Biokraftstoffe oder andere Kraftstoffe) für landwirtschaftliche Maschinen

1.2. Chemische Düngemittel und Pestizide

1.3. Saatgut

1.4. Emissionen aus der Versauerung durch Düngemittel und aus Kalkung

1.4.1. Emissionen aus der Neutralisierung der Versauerung durch Düngemittel

1.4.2. Bodenemissionen aus Kalkung (landwirtschaftlicher Kalk)

1.5. Bodenemissionen (Distickstoffoxid/N2O) aus dem Pflanzenanbau

1.5.1. N-Eintrag aus Ernterückständen

1.5.2. Kultur- und standortspezifische Emissionsfaktoren für N2O-Emissionen aus der Ausbringung von synthetischem Dünger und organischem Stickstoff

Tabelle 1 Kulturspezifische Parameter zur Berechnung des N-Eintrags aus Ernterückständen

Tabelle 2 Konstante und Wirkungswerte für die Berechnung der N2O-Emissionen aus landwirtschaftlichen Feldern auf der Grundlage des S&B-Modells

Anhang VIII Mindestanforderungen an das Verfahren und die Methode zur Zertifizierung von Biomasse mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (ILUC)

A. Verfahren zur Zertifizierung eines geringen ILUC-Risikos

1. Inhalt des Bewirtschaftungsplans

2. Nicht erschöpfende Liste von dem Zusätzlichkeitsprinzip entsprechenden Maßnahmen

Tabelle 1: Nicht erschöpfende Liste von dem Zusätzlichkeitsprinzip entsprechenden Maßnahmen zur Ertragssteigerung.

B. Bewertung der Zusätzlichkeit: Prüfung der finanziellen Attraktivität oder Analyse von Hindernissen

1. Prüfung der finanziellen Attraktivität

2. Prüfung der nichtfinanziellen Hindernisse

C. Festlegung des dynamischen Ertragsausgangswerts und Berechnung des tatsächlichen Volumens der Biomasse mit geringem ILUC-Risiko

1. Ermittlung des dynamischen Ertragsausgangswerts für einjährige Kulturen

Tabelle 2: Steigung der Trendlinie für FAOSTAT World±-Ertragsdaten. Durchschnittliche Ertragssteigerung (t/ha/Jahr) pro Jahr.

2. Ermittlung des dynamischen Ertragsausgangswerts für mehrjährige Kulturen

Abbildung 1
Normalisierte Standardwachstumskurve der Palmenerträge

Tabelle 3: Daten zur normalisierten Standardwachstumskurve der Palmenerträge

Tabelle 4: Jährliche prozentuale Veränderung des Ertrags, abgeleitet aus der Standardwachstumskurve


Tabelle 5: Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate Palme (20 Jahre)

3. Ermittlung des dynamischen Ertragsausgangswerts für die Fruchtfolge

4. Berechnung des zusätzlichen Biomassevolumens

D. Mindestinhalt des Zertifikats über ein geringes ILUC-Risiko

Anhang IX