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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/962 des Rates vom 20. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

(ABl. L 165 vom 21.06.2022 S. 46)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP 1 angenommen.

(2) Die Union erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin als Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Union tritt weiterhin entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen ein und setzt sich weiterhin für die vollständige Umsetzung ihrer Politik der Nichtanerkennung ein.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2023 verlängert werden.

(4) Der Beschluss 2014/386/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2023."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 20. Juni 2022.

1) Beschluss 2014/386/GASP des Rates vom 23. Juni 2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (ABl. L 183 vom 24.06.2014 S. 70).

ENDE

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(Stand: 23.06.2022)

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