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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/950 des Rates vom 20. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen

(ABl. LI 164 vom 20.06.2022 S. 4)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 20. September 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1693 1 angenommen.

(2) In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da'esh) und Al-Qaida sowie mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollten drei weitere Personen und eine weitere Gruppe in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 20. Juni 2022.

1) Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP (ABl. L 255 vom 21.09.2016 S. 25).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift " A. In den Artikeln 2 und 3 genannte Personen" werden folgende Einträge angefügt:

" 12. Sidan Ag HITTa (alias Asidan Ag Hitta, Abu 'Abd al-Hakim, Abu Abdelhakim al-Kidali, Abu Qarwani, Al Qaïrawani, Abou Abdel Hamid Al Kidali); Geburtsdatum: 1976; Geburtsort: Kidal, Mali; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: malisch.

13. Salem ould BREIHMATT (alias OULD ABED Cheikh ould Mohamed Salec, Abu Hamza al-Shanqiti, Abu Hamza al-Shinqiti, Hamza al-Mauritani, NITRIK Hamza, Abu Hamza al-Chinguetti); Geburtsdatum: 1978 oder 1984; Geburtsort: Mauretanien; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: mauretanisch.

14. Jafar DICKO (alias Jaffar Dicko, Abdoul Salam Dicko, Amadou Boucary, Amadou Boucary Dicko); Geburtsdatum: 1980 (vermutlich); Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: burkinisch."

2. Unter der Überschrift " B. In Artikel 3 genannte Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen" wird folgender Eintrag angefügt:

"4. Ansarul Islam (alias Ansar al-Islam, Ansarour Islam, Ansaroul Islam, Defenders of Islam, Ansar-ul-islam lil-ichad wal jihad, IRSAD, Ansar ul Islam of Malam Boureima Dicko)."


ENDE

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