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Regelwerk, EU 2022, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2022/851 der Kommission vom 22. März 2022 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme

(ABl. L 150 vom 01.06.2022 S. 21)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates 1, insbesondere auf die Artikel 58 und 61,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die portugiesische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission 2 enthält in Artikel 17 Absatz 4, in Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe d und im Anhang Teil 8 Modul B Nummer 3 Absätze 2 und 5 Fehler, die die Bedeutung der Bestimmungen verändern.

(2) Die portugiesische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(3) Da für alle Betreiber gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden müssen, die Integrität des Binnenmarkts von übergeordnetem Interesse ist und für Rechtssicherheit zu sorgen ist, sollte diese Verordnung mit Wirkung vom 9. August 2020 gelten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(Betrifft nicht die deutsche Fassung).

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 9. August 2020.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. März 2022

1) ABl. L 212 vom 22.08.2018 S. 1.

2) Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme (ABl. L 152 vom 11.06.2019 S. 1).

ENDE

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(Stand: 02.06.2022)

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