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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/748 des Rates vom 16. Mai 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/735 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan

(ABl. L 138 vom 17.05.2022 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/735 des Rates vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 748/2014 1, insbesondere auf Artikel 22 Absatz 4,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 7. Mai 2015 die Verordnung (EU) 2015/735 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 22 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/735 hat der Rat die in Anhang II der Verordnung enthaltene Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen eine in der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) 2015/735 geführte Person aufrechterhalten werden sollten und der diese Person betreffende Eintrag aktualisiert und umnummeriert werden sollte.

(4) Verordnung (EU) 2015/735 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) 2015/735 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 16. Mai 2022.

1) ABl. L 117 vom 08.05.2015 S. 13.


.

Anhang

In Anhang II der Verordnung (EU) 2015/735 erhält die Tabelle folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"1. Michael MAKUEI LUETH Geburtsdatum: 1947
Geburtsort: Bor, Sudan (jetzt Südsudan)
Geschlecht: männlich
Michael Makuei Lueth übt seit 2013 das Amt des Ministers für Information und Rundfunkwesen aus und nimmt diese Funktion weiterhin innerhalb der Übergangsregierung der nationalen Einheit wahr. Er war ferner offizieller Sprecher der Delegation der Regierung bei den Friedensgesprächen bei der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung, die von 2014 bis 2015 sowie von 2016 bis 2018 stattgefunden haben.

Makuei hat den politischen Prozess in Südsudan behindert, indem er insbesondere durch aufstachelnde öffentliche Erklärungen die Umsetzung des Abkommens über die Beilegung des Konflikts in Südsudan (Agreement on the Resolution of the Conflict in South Sudan - ARCSS) vom August 2015 (das im September 2018 durch das neubelebte ARCSS (Revitalised ARCSS - R-ARCSS) ersetzt wurde) behinderte, die Arbeit des Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungsausschusses (Joint Monitoring and Evaluation Commission - JMEC) des ARCSS, der im Rahmen des R-ARCSS in 'wiedereingesetzter JMEC' umbenannt wurde, störte und die Einsetzung der Übergangsjustizeinrichtungen des ARCSS, deren Einrichtung auch im R-ARCSS vorgesehen ist, störte. Er behinderte ferner die Einsätze der Regionalen Schutztruppe der Vereinten Nationen.

Makuei ist ferner verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung.

3.2.2018"


ENDE

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