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Beschluss (GASP) 2022/450 des Rates vom 18. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
(ABl. L 91 vom 18.03.2022 S. 22)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/173/GASP 1 angenommen.
(2) Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2024 verlängert werden.
(3) Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2011/173/GASP wird wie folgt geändert:
1. Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einstimmig."
2. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2024."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. März 2022.
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ENDE |
(Stand: 21.03.2022)
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