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Regelwerk, EU 2022, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/406 der Kommission vom 3. März 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1202 hinsichtlich harmonisierter Normen für automatische Zapfventile für die Benutzung an Zapfsäulen, für Zapfsäulen, druckversorgte Zapfsäulen und Fernpumpen, Abreißkupplungen für Zapfsäulen und druckversorgte Zapfsäulen, Abscherventile und Drehgelenke für Zapfsäulen und druckversorgte Zapfsäulen, die in Tankstellen verwendet werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 83 vom 10.03.2022 S. 55)



Ergänzende Informationen
=> 11. ProdSV - Explosionsschutzprodukteverordnung // NormenübersichtNormen zur 2014/34/EU

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen imAmtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Schreiben BC/CEN/46-92 - BC/CLC/05-92 vom 12. Dezember 1994 ersuchte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), harmonisierte Normen zur Unterstützung der Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 auszuarbeiten und zu überprüfen. Die genannte Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2014/34/EU ersetzt, wobei die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Richtlinie 94/9/EG nicht geändert wurden.

(3) Insbesondere wurden CEN und Cenelec mit der Ausarbeitung folgender Normen für die in Tankstellen verwendeten Produkte beauftragt: Anforderungen an Bau und Arbeitsweise von automatischen Zapfventilen für die Benutzung an Zapfsäulen; Sicherheitstechnische Anforderungen an Bau- und Arbeitsweise von Zapfsäulen, druckversorgten Zapfsäulen und Fernpumpen; Sicherheitstechnische Anforderungen an Bau- und Arbeitsweise von Abreißkupplungen für Zapfsäulen und druckversorgte Zapfsäulen; Sicherheitstechnische Anforderungen an Bau- und Arbeitsweise von Abscherventilen; Sicherheitstechnische Anforderungen an Bau- und Arbeitsweise von Drehgelenken für Zapfsäulen und druckversorgte Zapfsäulen. Diese Normungsarbeiten waren in Kapitel I des zwischen CEN, Cenelec und der Kommission vereinbarten Normungsprogramms aufgeführt und dem Auftrag BC/CEN/46-92 - BC/CLC/05-92 beigefügt. Ferner wurden das CEN und das Cenelec gebeten, die bestehenden Normen im Hinblick auf eine Anpassung an die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG zu überprüfen.

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(Stand: 11.03.2022)

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