Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/163
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Artikel 1 Kriterien für die Festlegung des angemessenen Umfangs der Kontrollen zur Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften

Artikel 2 Format der Übersicht über die geplanten Marktüberwachungskontrollen

Artikel 3 Format des Berichts über die Erkenntnisse im Anschluss an eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften

Artikel 4 Daten, die der Kommission von den Herstellern für die Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Verfügung zu stellen sind

Artikel 5 Daten, die Dritten von den Herstellern für Nachprüfungen einer etwaigen Nichteinhaltung der Vorschriften bereitzustellen sind

Artikel 6 Anforderungen, die Dritte erfüllen müssen, um ihr berechtigtes Interesse und ihren Rückgriff auf angemessene Prüfeinrichtungen nachzuweisen

Artikel 7 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Format der umfassenden Übersicht über die geplanten Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung

Anhang II