VO (EU) 2022/139
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorschriften über die Verträge mit Herstellern, die für die Verwaltung der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien erforderlich sind
Artikel 4 Rahmenlieferverträge für die Impfstoffe und diagnostischen Reagenzien
Artikel 5 Die Verwaltung der Unionsbanken für diagnostische Reagenzien durch Finanzhilfen für Referenzlaboratorien der Europäischen Union
Artikel 6 Bedingungen für die Lieferung und Lagerung von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien
Artikel 7 Grundsätze für die Auswahl von Stämmen und Varianten von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien
Artikel 8 Vernichtung und sichere Entsorgung von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien
Artikel 9 Rückkauf der Antigene, deren Haltbarkeit abgelaufen ist
Artikel 10 Anforderungen an den Schutz vor biologischen Gefahren, die biologische Sicherheit und das biologische Containment für den Betrieb der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien
Artikel 11 Übergangsmaßnahmen
Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I
Bedingungen für die Lieferung und Lagerung von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien gemäß Artikel 6 Absatz 1