Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/139
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Vorschriften über die Verträge mit Herstellern, die für die Verwaltung der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien erforderlich sind

Artikel 4 Rahmenlieferverträge für die Impfstoffe und diagnostischen Reagenzien

Artikel 5 Die Verwaltung der Unionsbanken für diagnostische Reagenzien durch Finanzhilfen für Referenzlaboratorien der Europäischen Union

Artikel 6 Bedingungen für die Lieferung und Lagerung von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien

Artikel 7 Grundsätze für die Auswahl von Stämmen und Varianten von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien

Artikel 8 Vernichtung und sichere Entsorgung von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien

Artikel 9 Rückkauf der Antigene, deren Haltbarkeit abgelaufen ist

Artikel 10 Anforderungen an den Schutz vor biologischen Gefahren, die biologische Sicherheit und das biologische Containment für den Betrieb der Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien

Artikel 11 Übergangsmaßnahmen

Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Bedingungen für die Lieferung und Lagerung von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien gemäß Artikel 6 Absatz 1

Anhang II