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Delegierte Verordnung (EU) 2022/29 der Kommission vom 28. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen hinsichtlich "Arbeitsmarkt und Wohnen", "Intergenerationale Übertragung von Vorteilen und Benachteiligungen, Wohnungsnot" und des Ad-hoc-Themas 2023 "Energieeffizienz der Haushalte"
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 7 vom 12.01.2022 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um den in den einschlägigen Einzelthemen ermittelten Bedarf zu decken, sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für die Datensätze zu mehreren in Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1700 aufgeführten Einzelthemen angeben, und zwar: Merkmale des Arbeitsplatzes, Erwerbsstatus, Einzelangaben zum Bildungsstand, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung, Einzelangaben zur Wohnsituation, einschließlich Unterversorgung und unterstellte Miete, Lebensumfeld, intergenerationale Übertragung von Vorteilen und Benachteiligungen, Wohnungsnot (einschließlich Mietprobleme) und Gründe dafür.
(2) Der Bereich Einkommen und Lebensbedingungen liefert Informationen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung, benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für verschiedene andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der EU bereitgestellt.
(3) Die Kommission sollte die Anzahl und den Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema "Energieeffizienz der Haushalte" festlegen.
(4) Die Anzahl der zu erfassenden Variablen übersteigt die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 erfasste Anzahl von Variablen für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen um nicht mehr als 5 %.
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anzahl und die Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen in Bezug auf die Datensätze zu den Variablen zu Arbeitsmarkt und Wohnen sowie zu Intergenerationale Übertragung von Vorteilen und Benachteiligungen, Wohnungsnot sowie das Ad-hoc-Thema 2023 sind im Anhang aufgeführt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. Oktober 2021
Anhang |
Die Anzahl und die Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen in Bezug auf die Datensätze zu den Variablen zu Arbeitsmarkt und Wohnen sowie zu Intergenerationale Übertragung von Vorteilen und Benachteiligungen, Wohnungsnot sowie das Ad-hoc-Thema 2023 sind im Anhang aufgeführt.
Modul | Einzelthema | Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable |
Arbeitsmarkt und Wohnen | Merkmale des Arbeitsplatzes (4 erhobene Variablen) |
PL230 | Öffentlicher/privater Beschäftigungssektor |
PW100 | Arbeitszufriedenheit | ||
PL260 | Gewöhnlich pro Woche geleistete Arbeitsstunden | ||
PL130 | Größe der örtlichen Einheit - Haupttätigkeit | ||
Erwerbsstatus (5 erhobene Variablen) |
PL035 | Hat in der letzten Woche mindestens eine Stunde gearbeitet |
(Stand: 07.02.2022)
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