Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/20
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Koordinierte Sicherheitsbewertung

Artikel 3 Auswahl des die Sicherheit bewertenden Mitgliedstaats

Artikel 4 Änderung des die Sicherheit bewertenden Mitgliedstaats

Artikel 5 Rolle und Aufgaben des die Sicherheit bewertenden Mitgliedstaats

Artikel 6 Prüfung und Bewertung von mutmaßlichen unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen

Artikel 7 Bewertung der jährlichen Sicherheitsberichte

Artikel 8 Empfehlungen für Korrekturmaßnahmen und andere Maßnahmen für die Verbesserung der Sicherheitsaufsicht in Bezug auf den Wirkstoff

Artikel 9 Rolle der betroffenen Mitgliedstaaten und der berichterstattenden Mitgliedstaaten bei der koordinierten Sicherheitsbewertung

Artikel 10 Federführender die Sicherheit bewertender Mitgliedstaat

Kapitel III
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 11 Informationssysteme zur Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Sicherheitsbewertung

Artikel 12 Rolle der Koordinations- und Beratungsgruppe für klinische Prüfungen bei der koordinierten Sicherheitsbewertung

Artikel 13 Kontrollen durch die Union

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14 Gebühren

Artikel 15