Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2021, Betriebsicherheit - EU Bund / 10. ProdSV

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2173 der Kommission vom 8. Dezember 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 hinsichtlich harmonisierter Normen für Abwasseraufbereitungssysteme, elektrisch angetriebene Bilgepumpen, das Hersteller-Schild und die maximale Zuladung kleiner Wasserfahrzeuge

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 440 vom 09.12.2021 S. 6)



s.a.: 10. ProdSV - Sportboote // Normenübersicht / Normen / Beschl. (EU) 2019/919

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN und Cenelec ebenfalls aufgefordert, Normen zu überarbeiten, deren Fundstellen in der Mitteilung 2015/C 087/01 der Kommission 5 veröffentlicht worden waren.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen: EN ISO 8849:2018 über elektrisch angetriebene Gleichstrom-Bilgepumpen deren Fundstelle mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission 6 veröffentlicht wurde, und EN ISO 14946:2001/AC:2005 über die maximale Zuladung, deren Fundstelle in der Mitteilung 2018/C 209/05 der Kommission 7 veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN ISO 8849:2021 und EN ISO 14946:2021.

(5) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 erarbeitete das CEN auch die neuen harmonisierten Normen EN ISO 8099-2:2021 über Abwasseraufbereitungssysteme und EN ISO 14945:2021 über das Hersteller-Schild.

(6) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die vom CEN ausgearbeiteten oder überarbeiteten Normen dem im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrag entsprechen.

(7) Die Norm EN ISO 8099-2:2021 enthält Anforderungen an Entwurf, Konstruktion und Einbau für Abwasseraufbereitungssysteme auf kleinen Wasserfahrzeugen.

(8) Die Norm EN ISO 8849:2021 enthält Anforderungen an elektrisch betriebene Bilgepumpen, die zur Entfernung von Bilgenwasser bestimmt sind.

(9) Die Norm EN ISO 14945:2021 enthält Anforderungen an die einheitliche Darstellung von Informationen auf dem Hersteller-Schild auf kleinen Wasserfahrzeugen.

(10) In der Norm EN ISO 14946:2021 sind die Punkte festgelegt, die in der maximalen Zuladung kleiner Wasserfahrzeuge enthalten sind, ohne jedoch die Grenzwerte zu überschreiten, die in anderen Normen für Stabilität, Freibord, Flotation und Überbordschutz festgelegt sind. Ferner werden Anforderungen an die Sitz- und Belegungsbereiche der Besatzungsmitglieder festgelegt.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 02.06.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion