VO (EU) 2021/2155
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Artikel 1 Klassen von Instrumenten, die die Bonität einer Wertpapierfirma unter der Annahme der Unternehmensfortführung angemessen widerspiegeln und die für eine Verwendung zu Zwecken der variablen Vergütung geeignet sind
Artikel 2 Bedingungen für Klassen von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
Artikel 3 Bedingungen für Klassen von Instrumenten des Ergänzungskapitals
Artikel 4 Bedingungen für Klassen anderer Instrumente
Artikel 5 Herabschreibungs-, Aufwertungs- und Umwandlungsverfahren
Artikel 6 Alternative Regelungen