Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/2155
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Artikel 1 Klassen von Instrumenten, die die Bonität einer Wertpapierfirma unter der Annahme der Unternehmensfortführung angemessen widerspiegeln und die für eine Verwendung zu Zwecken der variablen Vergütung geeignet sind

Artikel 2 Bedingungen für Klassen von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 3 Bedingungen für Klassen von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 4 Bedingungen für Klassen anderer Instrumente

Artikel 5 Herabschreibungs-, Aufwertungs- und Umwandlungsverfahren

Artikel 6 Alternative Regelungen

Artikel 7