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Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
(ABl. L 435 vom 06.12.2021 S. 1 A, ber. 2022 L 181 S. 35, ber. L 227 S. 137;
VO (EU) 2022/648 - ABl. L 119 vom 21.04.2022 S. 1 A;
VO (EU) 2023/813 - ABl. L 102 vom 17.04.2023 S. 1 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit A;
VO (EU) 2024/946 - ABl. L 2024/946 vom 26.03.2024 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit A;
VO (EU) 2024/1468 - ABl. L 2024/1468 vom 24.05.2024 Inkrafttreten und Geltung Übergangsbestimmungen)
Neufassung -Ersetzt VO"en (EU) 1305/2013 und 1307/2013 - s. Ausnahme
Ergänzende Informationen |
VO"en (EU) 2024/587; 2023/370; 2023/130; 2022/1408; 2022/1317; 2022/129; 2022/126; 2021/2290; 2021/2289 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2,
gestützt auf die Beitrittsakte von 1979, insbesondere auf Absatz 6 des der Akte beigefügten Protokolls Nr. 4 über Baumwolle,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Rechnungshofs 1,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 3,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Mitteilung der Kommission vom 29. November 2017 mit dem Titel "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft" werden die Herausforderungen dargelegt, welche für die Gemeinsame Agrarpolitik (im Folgenden "GAP") in der Zeit nach 2020 bestehen und welche Ziele und Ausrichtung sie haben soll. Zu den Zielen gehört eine größere Ergebnis- und Marktorientierung der GAP, die Förderung der Modernisierung und der Nachhaltigkeit, einschließlich der Nachhaltigkeit der land- und forstwirtschaftlichen und der ländlichen Gebiete in ökonomischer, sozialer, umwelt- und klimapolitischer Hinsicht, zu fördern sowie zu helfen, den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften der Union zu verringern.
(2) Um der globalen Dimension und den globalen Auswirkungen der GAP Rechnung zu tragen, sollte die Kommission insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und des Handels die Kohärenz mit den außenpolitischen Maßnahmen und Instrumenten der Union sicherstellen. Das Bekenntnis der Union zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung gebietet, dass den entwicklungspolitischen Zielen und Grundsätzen bei der Politikgestaltung Rechnung getragen wird.
(Stand: 07.06.2024)
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