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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/1792 des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. LI 359 vom 11.10.2021 S. 6)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Die Europäische Union erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht an.

(3) Seit der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol hat die Russische Föderation fortwährend versucht, die besetzten Gebiete ihrer Herrschaft zu unterwerfen. Insbesondere benutzt die Russische Föderation die Befugnisse ihrer Justiz, um die Gegner der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols zu unterdrücken.

(4) Einige Richter, Staatsanwälte und Sicherheitsbeamte sind für die Durchsetzung des russischen Rechts auf dem rechtswidrig besetzten Gebiet der Krim und Sewastopols zuständig. Diese Personen haben in mehreren politisch motivierten Strafverfahren voreingenommene Entscheidungen getroffen oder pro-ukrainische Aktivisten strafrechtlich verfolgt oder die Unterdrückungskampagne gegen Gegner der rechtswidrigen Annexion verstärkt.

(5) Der Rat vertritt die Ansicht, dass acht Personen wegen ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(6) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 11. Oktober 2021.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:


ENDE

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(Stand: 13.10.2021)

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