Regelwerk, EU 2021

Empf. (EU) 2021/1749
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Erwägungsgründe

Anhang Leitlinien zum Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle"

1. Einführung

Abbildung 1
Phasen, Schritte und Maßnahmen, die von den politischen Entscheidungsträgern und Regulierungsbehörden bei der Anwendung des Grundsatzes Energieeffizienz an erster Stelle zu berücksichtigen sind

2. Definition und Anwendung auf EU-Ebene

2.1. Definition des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" auf EU-Ebene

2.2. Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" auf EU-Ebene

3. Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" im Entscheidungsprozess

3.1. Zu verfolgender Ansatz

3.2. Weitere Schritte

Tabelle 1: Handlungen verschiedener Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" im Entscheidungsprozess

Tabelle 2: Schritte, Maßnahmen und Voraussetzungen für die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" durch die Anwender

3.3. Wichtigste Akteure

3.4. Festlegung politischer Ziele

3.5. Festlegung des Rechtsrahmens

3.6. Analyse der Auswirkungen der Strategie und der Alternativen

Tabelle 3: Nutzen- und Kostenelemente für die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen aus verschiedenen Perspektiven

3.7. Festlegung der KNA

Abbildung 2
Mögliche vielfältige Vorteile der Energieeffizienz

Tabelle 4: Durchschnittliche Emissionsfaktoren in der EU, bezogen auf den unteren Heizwert (HU)

Tabelle 5: Wasserentnahme nach Stromerzeugungstechnologie (m3/MWh)

3.8. Überprüfung des Umsetzungsplans und weiterverfolgende Überwachung

4. Umsetzung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" in bestimmten Sektoren und Politikbereichen

4.1. Strommärkte

Feld 1 Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" bei der Planung der Laststeuerung

4.2. Energieversorgung und -verteilung

Feld 2 Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" bei Planungsentscheidungen auf der Angebotsseite

4.3. Energiebedarf (Industrie und Dienstleistungen)

4.4. Gebäude

4.5. Verkehr

Feld 3 Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" bei Entscheidungen zur Nahverkehrsplanung

4.6. Wasser

4.7. Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

4.8. Finanzsektor

5.