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Regelwerk, EU 2021, Energienutzung - EU Bund

Empfehlung (EU) 2021/1749 der Kommission vom 28. September 2021 zum Thema "Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis" - Leitlinien und Beispiele zur Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und darüber hinaus

(ABl. L 350 vom 04.10.2021 S. 9)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Mitteilung "Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030" 1 hat die Kommission den "Klimazielplan für 2030" vorgelegt, einen umfassenden Plan, um das Ziel der Europäischen Union für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % (im Vergleich zu 1990) zu erhöhen und dabei verantwortungsvoll vorzugehen.

(2) Das europäische Klimagesetz 2 legt fest, dass die im Unionsrecht geregelten Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen bis spätestens 2050 unionsweit ausgeglichen sein müssen, um bis zu diesem Zeitpunkt Treibhausgasneutralität zu erreichen.

(3) In der Mitteilung "Der europäische Grüne Deal" 3 heißt es, dass die Energieeffizienz im Mittelpunkt stehen muss, und sie wird als eine der wichtigsten Lösungen in allen Wirtschaftszweigen bezeichnet, die dazu beitragen werden, die Klimaneutralität zu den geringstmöglichen Kosten zu erreichen.

(4) Das "energy efficiency first-Prinzip" ist in Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz 4 definiert, mit der die Mitgliedstaaten auch verpflichtet werden, diesen Grundsatz in den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen (NECP) zu berücksichtigen. Die Energieeffizienzrichtlinie 5 trägt zur Umsetzung des Grundsatzes bei, enthält jedoch keine spezifischen Anforderungen an die Anwendung des Grundsatzes.

(5) Die EU-Strategie zur Integration des Energiesystems 6 stellt die Energieeffizienz als zentrales Element heraus und fordert die Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" im gesamten Energiesystem. Dazu gehört die Bevorzugung nachfrageseitiger Lösungen, wenn sie im Hinblick auf die Erreichung der politischen Ziele kosteneffizienter sind als Investitionen in die Energieversorgungsinfrastruktur, und die angemessene Berücksichtigung der Lebenszykluseffizienz der verschiedenen Energieträger, einschließlich der Umwandlung, der Transformation, der Übertragung, des Transports und der Speicherung von Energie, sowie des wachsenden Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung.

(6) Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" ist auch eines der Schlüsselprinzipien in der Strategie der Renovierungswelle 7 und sollte Teil der nationalen Strategien für die langfristige Renovierung sein.

(7) Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" sollte als horizontales Leitprinzip der europäischen Klima- und Energiepolitik und darüber hinaus sicherstellen, dass unter voller Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und der Marktintegration nur die benötigte Energie erzeugt wird und dass auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele Investitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden werden. Die Bedingungen, die der Klimawandel voraussichtlich mit sich bringen wird, und ihre Auswirkungen auf die Energieinfrastruktur und den Materialverbrauch sollten bei Entscheidungen über Energieeffizienzmaßnahmen ebenfalls berücksichtigt werden.

(8) Laut diesem Grundsatz gilt "Energieeffizienz ist der wichtigste Brennstoff", d. h. sie gilt als eigenständige Energiequelle, in die der öffentliche und der private Sektor vor anderen komplexeren oder kostspieligeren Energiequellen investieren können ("Sparen vor Ausbau"). Es geht um eine Verlagerung vom traditionellen Modell der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs, das auf großen, von fossilen Brennstoffen dominierten Versorgern und passiven, preisorientierten Verbrauchern basiert, hin zu einem flexibleren System, das erneuerbare Technologien einbezieht und in dem der Schwerpunkt auf der aktiven Beteiligung der Energieverbraucher liegt.

(9) Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" setzt einen ganzheitlichen Ansatz voraus, der die Gesamteffizienz des integrierten Energiesystems berücksichtigt und die effizientesten Lösungen für die Klimaneutralität über die gesamte Wertschöpfungskette (von der Energieerzeugung über den Netztransport bis zum Endenergieverbrauch) fördert, sodass sowohl beim Primär- als auch beim Endenergieverbrauch Effizienzgewinne erzielt werden. Bei diesem Ansatz werden die Systemleistung und die dynamische Energienutzung betrachtet, wobei nachfrageseitige Ressourcen und Systemflexibilität als Effizienzlösungen in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig kann das Prinzip auch auf einer niedrigeren Ebene, der Ebene der Anlagen, angewandt werden, wenn die Energieeffizienz bestimmter Lösungen ermittelt werden soll und die Lösungen angepasst werden, um diejenigen zu bevorzugen, die ein besseres Energieverhältnis aufweisen.

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