Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/1527
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Artikel 1 Bedingungen, unter denen es undurchführbar wäre, die Vertragsklausel nach Artikel 55 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU in bestimmte Kategorien von Verbindlichkeiten aufzunehmen

Artikel 2 Bedingungen, unter denen die Abwicklungsbehörde die Aufnahme der Vertragsklausel nach Artikel 55 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU in bestimmte Kategorien von Verbindlichkeiten verlangen kann

Artikel 3 Der angemessene Zeitraum, den die Abwicklungsbehörde für die Aufnahme der Vertragsklausel vorschreibt

Artikel 4