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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1300 des Rates vom 5. August 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. L 283 vom 06.08.2021 S. 1)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 47a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen XV, XVI, XVII und XVIII jener Verordnung überprüft.

(3) Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten aufrechterhalten werden, und die Gründe für die Benennung für zehn Personen und eine Einrichtung sowie die Identifizierungsangaben zu vier Personen sollten aktualisiert werden.

(4) Zudem sollten die Identifizierungsangaben zu einer Person in der Liste in Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 aktualisiert werden.

(5) Die Anhänge XIII, XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge XIII, XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 5. August 2021

1) ABl. L 224 vom 31.08.2017 S. 1.

.

Anhang

1. In Anhang XIII "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3" Teil a "Natürliche Personen" der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält Eintrag 77 folgende Fassung:

Name Aliasname Geburtsdatum Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN Gründe
"77. Ri Pyong Chul Ri Pyong Chol, Ri Pyo'ng-ch'o'l Geburtsdatum: 1948
Staatsangehörigkeit: DVRK
Geschlecht: männlich
Anschrift: DVRK
22.12.2017 Stellvertretendes Mitglied des Politbüros der Arbeiterpartei Koreas und erster Vizedirektor der Abteilung für Munitionsindustrie (Munitions Industry Department - MID)."

2. In Anhang XV "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 3" Teil a "Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen" der Verordnung (EU) 2017/1509 erhalten die Einträge 6, 7, 10, 11, 15, 16, 17, 18, 19, 24 und 25 folgende Fassung:

Name Aliasname Angaben zur Identität Datum der Aufnahme in die Liste Gründe
"6. SO Sang-kuk SO Sang Kuk Geburtsdatum: 30.11.1938
Geschlecht: männlich
22.12.2009 Leiter der Abteilung für Kernphysik, Universität Kim Il Sung.
7. KIM Yong Chol KIM Yong-Chol; KIM Young-Chol; KIM Young-Cheol; KIM Young-Chul Geburtsdatum: 1946
Geburtsort: Pyongan-Pukto, DVRK
Geschlecht: männlich
19.12.2011 Mitglied der zentralen Militärkommission der Arbeiterpartei Koreas, des Politbüros und der Kommission für Staatsangelegenheiten der Demokratischen Volksrepublik Korea. Ehemaliger Befehlshaber des Generalbüros für Aufklärung, einer Einrichtung, gegen die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Sanktionen verhängt hat. Möglicherweise wiedereingesetzt als Direktor der Abteilung 'Vereinigte Front'.
10. HONG Sung-Mu HUNG Sun Mu; HONG Sung Mu Geburtsdatum: 1.1.1942
Geschlecht: männlich
20.5.2016

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