VO (EU) 2021/1139
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Titel I
Allgemeiner Rahmen
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Prioritäten
Kapitel II
Finanzrahmen
Artikel 4 Mittelausstattung
Artikel 5 Haushaltsmittel in geteilter Mittelverwaltung
Artikel 6 Aufteilung der Mittel bei geteilter Mittelverwaltung
Artikel 7 Haushaltsmittel in direkter und indirekter Mittelverwaltung
Kapitel III
Programmplanung
Artikel 8 Programmplanung für die Unterstützung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Artikel 9 Programmplanung für die Unterstützung im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung
Titel II
Unterstützung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Kapitel I
Allgemeine Grundsätze der Unterstützung
Artikel 10 Staatliche Beihilfen
Artikel 11 Zulässigkeit der Anträge
Artikel 12 Anspruch auf Unterstützung aus dem EMFAF im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Artikel 13 Nicht förderfähige Vorhaben bzw. nicht erstattungsfähige Ausgaben
Kapitel II
Priorität 1: Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen
Abschnitt 1
Umfang der Unterstützung
Artikel 14 Spezifische Ziele
Abschnitt 2
Besondere Voraussetzungen
Artikel 15 Transfer oder Umflaggung von Fischereifahrzeugen
Artikel 16 Binnenfischerei
Artikel 17 Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs
Artikel 18 Austausch oder Modernisierung einer Haupt- oder Hilfsmaschine
Artikel 19 Erhöhung der Bruttoraumzahl eines Fischereifahrzeugs zur Verbesserung der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen oder der Energieeffizienz
Artikel 20 Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit
Artikel 21 Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit
Artikel 22 Kontrolle und Durchsetzung
Artikel 23 Erhebung, Verwaltung, Nutzung und Verarbeitung von Daten im Fischereisektor und Programme für Forschung und Innovation
Artikel 24 Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus Regionen in äußerster Randlage
Artikel 25 Schutz und Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und Ökosysteme
Kapitel III
Priorität 2: Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union
Abschnitt 1
Umfang der Unterstützung
Artikel 26 Spezifische Ziele
Abschnitt 2
Besondere Voraussetzungen
Artikel 27 Aquakultur
Artikel 28 Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Kapitel IV
Priorität 3: Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften
Abschnitt 1
Umfang der Unterstützung
Artikel 29 Spezifisches Ziel
Abschnitt 2
Besondere Voraussetzungen
Artikel 30 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung
Kapitel V
Priorität 4: Stärkung der internationalen Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane
Abschnitt 1
Umfang der Unterstützung
Artikel 31 Spezifisches Ziel
Abschnitt 2
Besondere Voraussetzungen
Artikel 32 Wissen über die Meere
Artikel 33 Meeresüberwachung
Artikel 34 Zusammenarbeit der Küstenwachen
Kapitel VI
Nachhaltige Entwicklung der Gebiete in äußerster Randlage
Artikel 35 Aktionsplan für die Gebiete in äußerster Randlage
Artikel 36 Ausgleich für Mehrkosten für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Artikel 37 Staatliche Beihilfen für die Umsetzung des Ausgleichs für Mehrkosten
Artikel 38 Evaluierung
Kapitel VII
Vorschriften für in geteilter Mittelverwaltung finanzierte Maßnahmen
Abschnitt 1
Unterstützung aus dem EMFAF
Artikel 39 Berechnung der Ausgleichszahlungen
Artikel 40 Festlegung der Kofinanzierungssätze
Artikel 41 Intensität der öffentlichen Beihilfen
Abschnitt 2
Finanzmanagement
Artikel 42 Unterbrechung der Zahlungsfrist
Artikel 43 Aussetzung von Zahlungen
Artikel 44 Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 45 Finanzkorrekturen durch die Kommission
Abschnitt 3
Begleitung und Berichterstattung
Artikel 46 Begleitungs- und Evaluierungsrahmen
Artikel 47 Berichterstattung über die Ergebnisse des finanzierten Vorhabens
Titel III
Unterstützung im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung
Kapitel I
Priorität 1: Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer biologischer Ressourcen
Artikel 48 Durchführung der GFP
Artikel 49 Förderung sauberer und gesunder Meere und Ozeane
Kapitel II
Priorität 2: Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union
Artikel 50 Marktinformationen
Kapitel III
Priorität 3: Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften
Artikel 51 Meerespolitik und Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft
Kapitel IV
Priorität 4: Stärkung der internationalen Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane
Artikel 52 Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk
Artikel 53 Maritime Sicherheit und Meeresüberwachung
Artikel 54 Internationale Meerespolitik
Kapitel V
Vorschriften für die Durchführung im Wege der direkten und indirekten Mittelverwaltung
Artikel 55 Formen der Unionsfinanzierung
Artikel 56 Mischfinanzierungsmaßnahmen
Artikel 57 Evaluierung durch die Kommission
Artikel 58 Überwachung im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung
Artikel 59 Prüfungen
Artikel 60 Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Artikel 61 Förderfähige Stellen, Tätigkeiten und Kosten
Titel IV
Verfahrensvorschriften
Artikel 62 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 63 Ausschussverfahren
Titel V
Schlussbestimmungen
Artikel 64 Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
Artikel 65 Übergangsbestimmungen
Artikel 66 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Gemeinsame Indikatoren für den EMFAF
Anhang II Organisation der Unterstützung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Anhang III Spezifische Beihilfehöchstsätze im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Anhang IV Interventionskategorien