Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/1070
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen Infektionen mit dem Virus der LUMPY-SKIN-Krankheit

Abschnitt 1
Einrichtung von Sperrzonen und Impfung gegen Infektionen mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit

Artikel 3 Einrichtung von Sperrzonen I und II

Artikel 4 Verbringungsverbote in Sperrzonen I und II

Abschnitt 2
Aufnahme von Sperrzonen I und II in Anhang I

Artikel 5 Aufnahme von Sperrzone II in Anhang I Teil II

Artikel 6 Aufnahme von Sperrzone I in Anhang I Teil I

Kapitel III
Bedingungen für Verbringungen innerhalb und aus Gebieten, in denen besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Virus der LUMPY-SKIN-Krankheit angewendet werden

Abschnitt 1
Ausnahmen von den Verboten für die Verbringungen von Sendungen von Rindern aus Sperrzonen I und II

Artikel 7 Ausnahmen vom Verbot der Verbringung von Sendungen von Rindern aus Sperrzone I

Artikel 8 Ausnahmen von Verboten für Verbringungen von Sendungen von Rindern aus Sperrzone II

Artikel 9 Spezifische Bedingungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Rindern aus Sperrzonen I und II in einen außerhalb dieser Zonen im Hoheitsgebiet desselben Mitgliedstaats gelegenen Schlachtbetrieb zum Zweck der unmittelbaren Schlachtung

Artikel 10 Ausnahmen vom Verbot für Verbringungen von Sendungen von Samen, Eizellen und Embryonen von Rindern aus den Sperrzonen I und II

Artikel 11 Ausnahmen vom Verbot der Verbringung unverarbeiteter tierischer Nebenprodukte von Rindern aus Sperrzonen I

Artikel 12 Ausnahme vom Verbot der Verbringung von Sendungen unverarbeiteter tierischer Nebenprodukte von Rindern aus Sperrzonen II

Abschnitt 2
Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen

Artikel 13 Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen für Verbringungen von Sendungen von Rindern aus Sperrzonen I und II außerhalb dieser Zonen

Artikel 14 Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen für Verbringungen von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern aus Betrieben in Sperrzonen I und II außerhalb dieser Zonen

Artikel 15 Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen für Verbringungen von Sendungen unverarbeiteter tierischer Nebenprodukte von Rindern aus Sperrzonen I und II außerhalb dieser Zonen

Abschnitt 3
Spezifische Bedingungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Rindern, die in Sperrzonen I und II gehalten wurden, außerhalb dieser Zonen und für Kanalisierungsverfahren

Artikel 16 Zusätzliche allgemeine Bedingungen in Bezug auf die für die Verbringung von Sendungen von Rindern und unverarbeiteten tierischen Nebenprodukten aus Sperrzonen I und II außerhalb dieser Zonen verwendeten Transportmittel

Artikel 17 Pflichten der zuständigen Behörde des Ursprungsbetriebs in Bezug auf Kanalisierungsverfahren

Artikel 18 Pflichten der zuständigen Behörde am Bestimmungsort in Bezug auf Kanalisierungsverfahren

Artikel 19 Pflichten des Mitgliedstaats des Ursprungsorts der Sendungen von Rindern, Zuchtmaterial oder unverarbeiteten tierischen Nebenprodukten in Bezug auf die Unterrichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten über auf der Grundlage von Risikobewertungen gewährte Ausnahmen

Artikel 20 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Sperrzonen I und II

Teil I
Sperrzone I

Teil II
Sperrzone II

Anhang II Vorschriften für Impfpläne in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der LUMPY-SKIN-Krankheit

Teil I
In den Impfplan gemäß Artikel 3 aufzunehmende Angaben

Teil II
Mindestanforderungen an Impfpläne in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit gemäß Artikel 3

Teil III