VO (EU) 2021/1070
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen Infektionen mit dem Virus der LUMPY-SKIN-Krankheit
Abschnitt 1
Einrichtung von Sperrzonen und Impfung gegen Infektionen mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit
Artikel 3 Einrichtung von Sperrzonen I und II
Artikel 4 Verbringungsverbote in Sperrzonen I und II
Abschnitt 2
Aufnahme von Sperrzonen I und II in Anhang I
Artikel 5 Aufnahme von Sperrzone II in Anhang I Teil II
Artikel 6 Aufnahme von Sperrzone I in Anhang I Teil I
Kapitel III
Bedingungen für Verbringungen innerhalb und aus Gebieten, in denen besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Virus der LUMPY-SKIN-Krankheit angewendet werden
Abschnitt 1
Ausnahmen von den Verboten für die Verbringungen von Sendungen von Rindern aus Sperrzonen I und II
Artikel 7 Ausnahmen vom Verbot der Verbringung von Sendungen von Rindern aus Sperrzone I
Artikel 8 Ausnahmen von Verboten für Verbringungen von Sendungen von Rindern aus Sperrzone II
Artikel 9 Spezifische Bedingungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Rindern aus Sperrzonen I und II in einen außerhalb dieser Zonen im Hoheitsgebiet desselben Mitgliedstaats gelegenen Schlachtbetrieb zum Zweck der unmittelbaren Schlachtung
Artikel 10 Ausnahmen vom Verbot für Verbringungen von Sendungen von Samen, Eizellen und Embryonen von Rindern aus den Sperrzonen I und II
Artikel 11 Ausnahmen vom Verbot der Verbringung unverarbeiteter tierischer Nebenprodukte von Rindern aus Sperrzonen I
Artikel 12 Ausnahme vom Verbot der Verbringung von Sendungen unverarbeiteter tierischer Nebenprodukte von Rindern aus Sperrzonen II
Abschnitt 2
Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen
Artikel 13 Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen für Verbringungen von Sendungen von Rindern aus Sperrzonen I und II außerhalb dieser Zonen
Artikel 14 Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen für Verbringungen von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern aus Betrieben in Sperrzonen I und II außerhalb dieser Zonen
Artikel 15 Pflichten der Unternehmer in Bezug auf Veterinärbescheinigungen für Verbringungen von Sendungen unverarbeiteter tierischer Nebenprodukte von Rindern aus Sperrzonen I und II außerhalb dieser Zonen
Abschnitt 3
Spezifische Bedingungen für die Genehmigung von Verbringungen von Sendungen von Rindern, die in Sperrzonen I und II gehalten wurden, außerhalb dieser Zonen und für Kanalisierungsverfahren
Artikel 16 Zusätzliche allgemeine Bedingungen in Bezug auf die für die Verbringung von Sendungen von Rindern und unverarbeiteten tierischen Nebenprodukten aus Sperrzonen I und II außerhalb dieser Zonen verwendeten Transportmittel
Artikel 17 Pflichten der zuständigen Behörde des Ursprungsbetriebs in Bezug auf Kanalisierungsverfahren
Artikel 18 Pflichten der zuständigen Behörde am Bestimmungsort in Bezug auf Kanalisierungsverfahren
Artikel 19 Pflichten des Mitgliedstaats des Ursprungsorts der Sendungen von Rindern, Zuchtmaterial oder unverarbeiteten tierischen Nebenprodukten in Bezug auf die Unterrichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten über auf der Grundlage von Risikobewertungen gewährte Ausnahmen
Artikel 20 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Sperrzonen I und II
Teil I
Sperrzone I
Teil II
Sperrzone II
Anhang II Vorschriften für Impfpläne in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der LUMPY-SKIN-Krankheit
Teil I
In den Impfplan gemäß Artikel 3 aufzunehmende Angaben
Teil II
Mindestanforderungen an Impfpläne in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit gemäß Artikel 3