VO (EU) 2021/1029
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1. Hintergrund
2. Verfahren
3. Rechtliche Anforderungen
3.1. ErforderlichkeitTabelle 1 Produktion, Produktionskapazität und Kapazitätsauslastung, LagerbeständeTabelle 2 Unionsverbrauch, Inlandsverkäufe und Marktanteile
Tabelle 3 Verkaufsstückpreis, Rentabilität, Cashflow und Kapitalrendite
Tabelle 4 Beschäftigung
Tabelle 5 Produktion, Produktionskapazität und Kapazitätsauslastung, Lagerbestände
Tabelle 6 Unionsverbrauch, Inlandsverkäufe und Marktanteile
Tabelle 7 Verkaufsstückpreis, Rentabilität, Cashflow und Kapitalrendite
Tabelle 8 Beschäftigung
Tabelle 9 Entwicklung der Einfuhren in Tonnen
Tabelle 10 Entwicklung des Einfuhranteils
Tabelle 11 Marktanteil der Einfuhren nach Produktfamilie
Tabelle 11 Einfuhren in die Vereinigten Staaten (in Tonnen)
Tabelle 12 Entwicklung der Ausfuhren der betroffenen Ware der für die EU wichtigsten Lieferländer für Stahl auf Drittmärkte (ohne EU und Vereinigte Staaten)
Tabelle 13 Entwicklung des Verbrauchs in den wichtigsten Stahl erzeugenden Märkten (einschließlich der für die EU wichtigsten Ausfuhrländer)
3.2. Anpassung
3.3. Dauer der Verlängerung
3.4. Liberalisierungsgrad
4. Überprüfungsregelung während des Verlängerungszeitraums
5. Interesse der Union
5.1. Interesse der Unionshersteller5.2. Interesse der Verwender und der Einführer
Tabelle 14Abbildung 1 Preise für warmgewalzten Stahl in einigen der wichtigsten Stahlerzeugerländer
Abbildung 2 Preise für feuerverzinkten Stahl in einigen der wichtigsten Stahlerzeugerländer
Abbildung 3 Preise für Betonstabstahl in einigen der wichtigsten Stahlerzeugerländer
Abbildung 4 Entwicklung der Eisenerzpreise
5.3. Schlussfolgerungen
6. Der Schutzmaßnahme unterliegende Entwicklungsländer
7. Stellungnahmen der Beteiligten
7.1. Rechtliche Voraussetzungen für die Verlängerung einer Maßnahme7.2. Ausbleibende Anpassungen des Wirtschaftszweigs der Union
7.3. Kein Risiko einer Handelsumlenkung durch die Maßnahmen der USa nach Abschnitt 232
7.4. Entwicklung von Überkapazitäten und Zusammenhang mit der Handelsumlenkung
7.5. Angaben zu bestimmten Warenkategorien
7.6. Einfuhren aus einem bestimmten Land oder in einer bestimmten Warenkategorie sind nicht für eine Zunahme der Einfuhren/eine Schädigung/Überkapazitäten verantwortlich
7.7. Einige Länder beantragten, aufgrund eines bilateralen Handelsabkommens mit der Europäischen Union von einer Verlängerung der Maßnahme ausgenommen zu werden
7.8. Gefahr von Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts
7.9. Rechtswidrige Verlängerung der Maßnahme auf EU27-Basis
7.10. Der durch Antidumping- und Ausgleichszölle gewährte Schutz ist für die Stahlindustrie der Union ausreichend