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Regelwerk, EU 2021, Energienutzung - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/936 der Kommission vom 3. Juni 2021 über die harmonisierten Normen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2023 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014

(ABl. L 204 vom 10.06.2021 S. 42)



Neufassung -Ersetzt Mitt.'en 2016/C 416/01 zur VO 1015/2010; 2016/C 416/01 zur VO 1061/2010 und 2016/C 416/02

s.: Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Wurde ein Produkt nach harmonisierten Normen hergestellt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, so müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 davon ausgehen, dass es allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht, auf die sich diese Normen beziehen. In Artikel 4 und Anhang III der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission 3 sind die einschlägigen Anforderungen an die Messung und Berechnung für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner festgelegt.

(2) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 veröffentlicht die Kommission nach dem Erlass eines delegierten Rechtsakts gemäß Artikel 16 jener Verordnung, in dem spezifische Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt werden, im Amtsblatt der Europäischen Union Verweise auf die harmonisierten Normen, die die einschlägigen Anforderungen des delegierten Rechtsakts an die Messung und Berechnung erfüllen. Werden bei der Bewertung der Konformität eines Produkts solche harmonisierten Normen angewendet, muss davon ausgegangen werden, dass das Modell die einschlägigen Anforderungen des delegierten Rechtsakts an die Messung und Berechnung erfüllt. In Artikel 3 und Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission 5 sind Anforderungen an die Messung und Berechnung für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner festgelegt.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 6 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit der Überarbeitung geltender harmonisierter Normen für Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnungen (EU) 2019/2022 und (EU) 2019/2023 sowie der Delegierten Verordnungen (EU) 2019/2017 und (EU) 2019/2014.

(4) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 festgelegten Auftrags überarbeitete Cenelec die harmonisierten Normen EN 60456:2016 und EN 50229:2015, um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen. Dies führte zur Annahme der Änderung EN 60456:2016/A11:2020 und der neuen harmonisierten Norm EN IEC 62512:2020, geändert durch EN IEC 62512:2020/A11:2020.

(5) Die Kommission hat gemeinsam mit Cenelec geprüft, ob die harmonisierten Normen EN 60456:2016, geändert durch EN 60456:2016/A11:2020, und EN IEC 62512:2020, geändert durch EN IEC 62512:2020/A11:2020, dem im Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 festgelegten Auftrag entsprechen.

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(Stand: 10.06.2021)

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