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Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/815 des Rates vom 20. Mai 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan
(ABl. L 180 vom 21.05.2021 S. 152)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2014/450/GASP des Rates vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/423/GASP 1, insbesondere auf Artikel 6,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 10. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/450/GASP angenommen.
(2) Am 5. März 2021 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN), der gemäß der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der VN eingesetzt wurde, die Streichung einer Person von der Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, genehmigt.
(3) Der Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2021.
Anhang |
In der Liste in Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:
3. SHAREIF, Adam.
ENDE |
(Stand: 21.05.2021)
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