Regelwerk, EU 2021

Bek. 2021/C 509/10
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1 Zu überprüfende Ware

2 Umfang der Überprüfung

3 Verfahren

3.1 Schriftliche Stellungnahmen

3.2 Möglichkeit, zu den Beiträgen anderer Parteien Stellung zu nehmen

3.3 Vorlage von Informationen und Verlängerung der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Fristen

3.4 Hinweise für schriftliche Beiträge und Schriftwechsel

3.5 Automatische Ausweitung des Status der interessierten Partei

4 Zeitplan für die Überprüfung

5 Mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit

6 Anhörungsbeauftragte

7 Verarbeitung personenbezogener Daten

Anhang

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(Stand: 06.05.2022)

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