Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/535
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Typgenehmigung gemäß den wesentlichen Anforderungen auf der Grundlage von UN-Regelungen
Artikel 3 Antrag auf Typgenehmigung
Artikel 4 Erteilung der Typgenehmigung
Kapitel III
EU-Fahrzeugtypgenehmigung hinsichtlich bestimmter Spezifischer Bau- und Sicherheitsanforderungen
Artikel 5 Antrag auf EU-Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich bestimmter Fahrzeugsysteme
Artikel 6 Erteilung der EU-Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich bestimmter Fahrzeugsysteme
Kapitel IV
EU-Typgenehmigung für selbstständige techinsche Einheiten und EU-Typgenehmigung für Bauteile hinsichtlich bestimmter Fahrzeugsysteme und Bauteile
Artikel 7 Antrag auf EU-Typgenehmigung für Systeme und Ausrüstungen als selbstständige technische Einheiten
Artikel 8 Erteilung der EU-Typgenehmigung für selbstständige technische Einheiten
Artikel 9 Antrag auf EU-Bauteil-Typgenehmigung
Artikel 10 Erteilung der EU-Bauteil-Typgenehmigung
Artikel 11 Typgenehmigungszeichen
Kapitel V
Schlussbestimmungen
Artikel 12 Übergangsbestimmungen
Artikel 13 Bereitstellung von Informationen
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Typgenehmigung in von UN-Regelungen abgedeckten Bereichen
Teil 1
Beschreibungsbogen
0. Allgemeines
1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs
Teil 2
Abschnitt I
0. Allgemeines
1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs
Abschnitt II
Beiblatt
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Anhang II Vorgeschriebenes Schild und Fahrzeugidentifizierungsnummer
Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern hinsichtlich des vorgeschriebenen Schilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Teil 2
Abschnitt A
Technische Spezifikationen
1. Vorgeschriebenes Fabrikschild
2. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Abschnitt B
Muster eines vorgeschriebenen Schilds
1. Muster A
2. Muster B
3. Muster C
4. Muster D
5. Muster E
Abschnitt C
Prüfziffer
Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Anhang III Stelle für die Anbringung und Befestigung des vorderen und des hinteren amtlichen Kennzeichens
Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers in Bezug auf die Stelle für die Anbringung und Befestigung des vorderen und des hinteren amtlichen Kennzeichens
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2. Technische Anforderungen
3. Prüfverfahren
Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Anhang IV Windschutzscheibenwischanlagen und Windschutzscheibenwaschanlagen
Teil 1
Abschnitt A
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen
Abschnitt B
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Windschutzscheiben-Waschanlagen als selbstständige technische Einheiten
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2. Technische Anforderungen
3. Prüfverfahren
4. Spezifikation der Flüssigkeit für die Prüfung der Windschutzscheiben-Wischanlage und der Windschutzscheiben-Waschanlage
Teil 3
Abschnitt A
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Abschnitt B
EU-Typgenehmigungsbogen (Selbstständige technische Einheit)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster C Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster C Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Abschnitt C
EU-Typgenehmigungszeichen einer Selbstständigen technischen Einheit
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für eine selbstständige technische Einheit
Anhang V Radabdeckungen
Teil 1
Beschreibungsbogen für EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Radabdeckungen
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2. Technische Anforderungen
Abbildung 1: Darstellung einer Radabdeckung
Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Anhang VI Entfrostungs- und trocknungsanlagen für die windschutzscheibe
Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für die Windschutzscheibe
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2. Technische Anforderungen
3. Prüfverfahren
4. Merkmale des Dampferzeugers
Abbildung 1: Darstellung des Dampferzeugers
Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Anhang VII Abschleppeinrichtungen
Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Abschleppeinrichtungen
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Technische Anforderungen
2. Prüfverfahren
Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Anhang VIII Spritzschutzsysteme
Teil 1
Abschnitt A
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Spritzschutzsystemen
Abschnitt B
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs einer selbstständigen technischen Einheit hinsichtlich der Spritzschutzsysteme
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2. Spritzschutzvorrichtungen
3. Prüfverfahren
4. Anforderungen an die Typgenehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Spritzschutzsysteme
4.5. Anordnung der Schürze
4.6. Zustand des Fahrzeugs
4.7. Spritzschutzsysteme
4.8. Besondere Vorschriften für Wasserabsorber-Spritzschutzsysteme an Achsen mit gelenkten, selbstlenkenden oder ungelenkten Rädern
4.9. Anforderungen an Spritzschutzsysteme des Typs Wasserabsorber-Spritzschutzvorrichtung an bestimmten Achsen mit gelenkten, selbstlenkenden oder ungelenkten Rädern (siehe Nummer 5.2)
4.10 Anforderungen an Spritzschutzsysteme mit Spritzschutzvorrichtungen vom Typ Luft-Wasser-Separator an Achsen mit gelenkten, selbstlenkenden oder ungelenkten Rädern
Anlage
Abbildungen
Abbildung 1a Breite (q) des Schutzblechs (a) und Position der Schürze (j)
Abbildung 1b Beispiel für die Messung der Schürze
Abbildung 2: Abmessungen des Schutzblechs und der Schürze
Abbildung 3: Position des Schutzblechs und des Schmutzfängers
Abbildung 4: Darstellung eines Spritzschutzsystems (Schutzblech, Schmutzfänger, Schürze) mit Spritzschutzvorrichtungen (Wasserabsorber) für Mehrfachachsen
Abbildung 5: Darstellung eines Spritzschutzsystems mit Spritzschutzvorrichtungen (Wasserabsorber) für Achsen mit ungelenkten oder selbstlenkenden Rädern
Abbildung 6: Darstellung eines Spritzschutzsystems mit Spritzschutzvorrichtungen mit Luft-Wasser-Separatoren für Achsen mit gelenkten, selbstlenkenden oder ungelenkten Rädern
Abbildung 7: Darstellung eines Spritzschutzsystems mit Spritzschutzvorrichtungen (Schutzblech, Schmutzfänger, Schürze) für Mehrfachachsen mit einem Abstand zwischen den Reifen von höchstens 300 mm
Abbildung 8: Prüfanordnung für Spritzschutzvorrichtungen vom Typ Wasserabsorber
Abbildung 9: Prüfanordnung für Spritzschutzvorrichtungen vom Typ Luft-Wasser-Separator
Teil 3
Abschnitt A
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Abschnitt B
EU-Typgenehmigungsbogen (Selbstständige technische Einheit)
Abschnitt I
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster C Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Abschnitt II
(Auszufüllen gemäß Anhang III Muster C Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission)
Beiblatt
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Abschnitt C
EU-Typgenehmigungszeichen für Spritzschutzsysteme als Selbstständige technische Einheit
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für eine selbstständige technische Einheit
Anhang IX Gangwechselanzeiger
Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Gangwechselanzeiger
Anlage
Muster
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2. Allgemeine Bestimmungen
3. Prüfung des Getriebes
4. Äußere Merkmale des Gangwechselanzeigers
5. Funktionale Anforderungen für Gangwechselanzeiger (gelten für alle manuellen Modi)
6. Erforderliche Angaben
7. Die Kraftstoffeinsparung durch die vom Gangwechselanzeiger empfohlenen Schaltpunkte ist gemäß dem Verfahren unter den Nummern 7.1 bis 7.5 zu ermitteln.
8. Beschreibung des Profils der Fahrzeuggeschwindigkeit entsprechend Nummer 7.1
Abbildung I.1 Grafische Darstellung des Geschwindigkeitsprofils entsprechend Nummer 7.1; durchgezogene Linie: Geschwindigkeitsprofil gestrichelte Linien: Toleranzen für Abweichungen von diesem Geschwindigkeitsprofil.
Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Beiblatt
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Anhang X Einstieg ins Fahrzeug
Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Einstiegs ins Fahrzeug
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2. Allgemeine Bestimmung
3. Trittbretter und Trittstufen
4. Anforderungen betreffend den Ein- und Ausstieg durch die Türen des Fahrgastraums von Fahrzeugen der Klasse N2 mit einer Höchstmasse von über 7,5 Tonnen sowie von Fahrzeugen der Klasse N3
5. Anforderungen betreffend den Ein- und Ausstieg durch die Türen des Fahrgastraums aller Fahrzeuge außer Fahrzeugen der Klasse N 2 mit einer Höchstmasse von über 7,5 Tonnen und Fahrzeugen der Klasse N3
Abbildung 1: Trittstufen und Haltegriffe am Einstieg zum Fahrgastraum
Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Beiblatt
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Anhang XI Rückwärtsfahren
Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Rückwärtsfahrens
Teil 2
Technische Spezifikationen
1. Allgemeine Bestimmungen
Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Beiblatt
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Anhang XII Frontschutzsysteme für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1
Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von selbstständigen technischen Einheiten hinsichtlich der Frontschutzsysteme
Teil 2
Abschnitt A
Allgemeine Bestimmungen und Anforderungen
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Abbildung 1: Bestimmung der Ecke des Frontschutzsystems
Abbildung 2: Bestimmung der unteren Frontschutzsystem-Bezugslinie
Abbildung 3: Bestimmung der oberen Bezugslinie des Frontschutzsystems
Abbildung 4: Abwickellänge des Frontschutzsystems
2. Allgemeine Bestimmungen:
3. Besondere Anforderungen
Abschnitt B
Vorschriften für die Fahrzeugprüfung
1. Vollständige Fahrzeuge
2. Subsystem des Fahrzeugs
Abschnitt C
Vorschriften für die Prüfung von Frontschutzsystemen 1. Als Originalausstattung am Fahrzeug angebrachte Frontschutzsysteme
2. Frontschutzsystem als selbstständige technische Einheit
3. Erforderliche Angaben
Abschnitt D
Prüfung mit Beinprüfkörper gegen das Frontschutzsystem 1. Besondere Anforderungen
2. Allgemeines
3. Vorschrift für die Prüfung
4. Für Fahrzeuge mit einer Höhe der unteren Frontschutzsystem-Bezugslinie von mindestens 425 mm und weniger als 500 mm kann der Hersteller entweder die in diesem Abschnitt beschriebene oder die in Abschnitt E beschriebene Prüfung anwenden
Abschnitt E
Prüfung mit Hüftprüfkörper gegen das Frontschutzsystem 1. Besondere Anforderungen
2. Allgemeines
3. Vorschrift für die Prüfung
4. Für Fahrzeuge mit einer Höhe der unteren Frontschutzsystem-Bezugslinie von mindestens 425 mm und weniger als 500 mm kann der Hersteller entweder die in diesem Abschnitt beschriebene oder die in Abschnitt D beschriebene Prüfung anwenden
Abschnitt F
Prüfung mit Kopfform "Kind/kleiner Erwachsener" gegen das Frontschutzsystem 1. Besondere Anforderungen
2. Allgemeines
3. Vorschrift für die Prüfung
4. Prüfverfahren
Teil 3
Abschnitt A
EU-Typgenehmigungsbogen (Selbstständige technische Einheit)
Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Beiblatt
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Abschnitt B
EU-Typgenehmigungszeichen einer selbstständigen technischen Einheit
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für eine selbstständige technische Einheit
Anhang XIII Massen und Abmessungen
Teil 1
Abschnitt A
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern hinsichtlich der Massen und Abmessungen
Abschnitt B
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung einer aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung als selbstständige technische Einheit.
Teil 2
Technische Spezifikationen
Abschnitt A
Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2. Allgemeine Bestimmungen
3. Für die Zwecke der Berechnung der Achslastverteilung stellt der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde zu jeder technischen Konfiguration innerhalb eines Fahrzeugtyps, die durch die Gruppe der Werte der unter den einschlägigen Punkten im Beschreibungsbogen gemäß Teil 1 Abschnitt a definiert ist, die erforderlichen Angaben zur Verfügung, damit folgende Massen ermittelt werden können:
4. Besondere Bestimmungen hinsichtlich der für die Zulassung/den Betrieb zulässigen Gesamtmassen
Abschnitt B
Fahrzeuge der Klassen M1 und N1
1. Zulässige maximale Abmessungen
2. Massenverteilung
3. Anhängemasse und Masse am Kupplungspunkt
4. Masse der Fahrzeugkombination
5. Anfahrvermögen an Steigungen
6.Masse des Energiespeichersystems
Abschnitt C
Fahrzeuge der Klassen M2 und M3
1. Zulässige maximale Abmessungen
2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit Aufbau
3. Zugvermögen
4. Technisch zulässige Gesamtmasse am Kupplungspunkt
5. Anfahrvermögen an Steigungen
6. Motorleistung
7. Manövrierfähigkeit
8. Ausschwenken des Fahrzeughecks
Abschnitt D
Fahrzeuge der Klassen N2 und N3
1. Zulässige maximale Abmessungen
2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit Aufbau
3. Zugvermögen
4. Anfahrvermögen an Steigungen und Steigfähigkeit
5. Motorleistung
6. Manövrierfähigkeit
7. Maximales Ausschwenken des Fahrzeughecks
Abschnitt E
Fahrzeuge der Klasse O
1. Zulässige maximale Abmessungen
2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit Aufbau
3. Anforderungen an die Manövrierfähigkeit
Abschnitt F
Verzeichnis der Einrichtungen bzw. Ausrüstungen, die für die Bestimmung der größten Abmessungen nicht maßgebend sind.
Tabelle I: Fahrzeuglänge
Tabelle II: Fahrzeugbreite
Tabelle III: Fahrzeughöhe
Abschnitt G
Bei der Typgenehmigung und Übereinstimmung der Produktion zulässige Abweichungen
1. Abmessungen
2. Masse in fahrbereitem Zustand und tatsächliche Masse des Fahrzeugs
3. Die in diesem Abschnitt genannten zulässigen Abweichungen gelten für die Zwecke von Artikel 31 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/858.
Abschnitt H
Abbildungen zu den Anforderungen zur Manövrierfähigkeit
Abbildung 1: Wendekreis r = 5,3 m R = 12,5 m.
Abbildung 2: Einfahr-Methode für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3
Abbildung 3: Stationäres Prüfverfahren für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3
Abschnitt I
Aufprallprüfung der aerodynamischen Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen
1. Prüfbedingungen für aerodynamische Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen
Abbildung 1: Höhe des Prüfpunkts
Abbildung 2: Beispiel für eine Prüfanordnung
Abbildung 3: Krafteinwirkung
Abschnitt J
Dreidimensionale Hülle des Führerhauses
1. Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung des Kraftfahrzeugs mit den Parametern der dreidimensionalen Hülle des Führerhauses
Abbildung 1: Dreidimensionale Hülle
Abbildung 2: Dreidimensionale Hülle
Abbildung 3: Neigungswinkel
2. Ist eine der in diesem Abschnitte genannten Bedingungen nicht erfüllt, so entspricht das Führerhaus des Kraftfahrzeugs nicht den Parametern der dreidimensionalen Hülle gemäß Abschnitt D Nummer 1.4.1.
Abschnitt K
Steigfähigkeit von Geländefahrzeugen
1. Allgemeines
2. Prüfbedingungen
3. Prüfverfahren
Abschnitt L
Bedingungen für die Gleichwertigkeit einer Federung mit einer Luftfederung
Abbildung 1: Schwelle für Federungsprüfungen
Abbildung 2: Gedämpfte Sinuskurve bei kurzzeitiger freier Schwingung
Abschnitt M
Technische Spezifikationen für die Anbringung von Hubachsen oder belastbaren Achsen an Fahrzeugen
Teil 3
Abschnitt A
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Beiblatt
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Abschnitt B
EU-Typgenehmigungsbogen (Selbstständige technische Einheit)
Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Beiblatt
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Abschnitt C
EU-Typgenehmigungszeichen für selbstständige technische Einheiten (für eine Aerodynamische Lufteinrichtung oder Ausrüstung)
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für eine selbstständige technische Einheit
Anhang XIV Materialverträglichkeit des Wasserstoffsystems und Anschlussvorrichtung für die Betankung des Wasserstoffsystems
Teil 1
Abschnitt A
Beschreibungsbogen zur EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Wasserstoffsystems
Abschnitt B
Beschreibungsbogen zur EU-Typgenehmigung von Wasserstoff führenden Bauteilen
Teil 2
Abschnitt A
Abschnitt B
Technische Spezifikationen für die Typgenehmigung von Flüssigwasserstoffspeichersystemen
1. Anforderungen für Flüssigwasserstoffspeichersysteme.
Abbildung 1: Typisches Flüssigwasserstoffspeichersystem
2. Prüfverfahren für Flüssigwasserstoffspeichersysteme.
Abschnitt C
Technische Spezifikationen für die Typgenehmigung bestimmter Bauteile für Flüssigwasserstoffspeichersysteme
1. Anforderungen für bestimmte Bauteile für Flüssigwasserstoffspeichersysteme
2. Prüfverfahren für bestimmte Bauteile für Flüssigwasserstoffspeichersysteme:
Abschnitt D
Technische Spezifikationen für die Typgenehmigung von Fahrzeugkraftstoffsystemen mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen
1. Anforderungen für Fahrzeugkraftstoffsysteme mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen
2. Prüfverfahren für Fahrzeugkraftstoffsysteme mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen
Abschnitt E
Technische Spezifikationen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Wasserstoffsystems einschließlich der Materialverträglichkeit, der Anschlussvorrichtung für die Betankung und Fahrzeugkennung
1. Allgemeine Anforderungen für Fahrzeuge mit Druckwasserstoffspeichersystemen in Ergänzung zu den Anforderungen nach der UN-Regelung Nr. 134 und für Fahrzeuge mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen
2. Anforderungen an die Anschlussvorrichtung für die Betankung für Fahrzeuge mit Druckwasserstoffspeichersystemen in Ergänzung zu den Anforderungen nach UN-Regelung Nr. 134 und für Fahrzeuge mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen
Abschnitt F
Technische Spezifikationen für die Materialverträglichkeit bei Wasserstoff führenden Bauteilen
1. Anforderungen
2. Besondere Anforderungen
3. Prüfung auf Wasserstoffverträglichkeit
Teil 3
Abschnitt A
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)
Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Beiblatt
zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ...
Abschnitt B
EU-Typgenehmigungsbogen (Bauteil)
Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)
Beiblatt
zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ...
Abschnitt C
EU-Typgenehmigungszeichen für Bauteile
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für ein Bauteil