VO (EU) 2021/535
- Inhalt =>
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen |
Artikel 1 Gegenstand |
Artikel 2 Begriffsbestimmungen |
Kapitel II Typgenehmigung gemäß den wesentlichen Anforderungen auf der Grundlage von UN-Regelungen |
Artikel 3 Antrag auf Typgenehmigung |
Artikel 4 Erteilung der Typgenehmigung |
Kapitel III EU-Fahrzeugtypgenehmigung hinsichtlich bestimmter Spezifischer Bau- und Sicherheitsanforderungen |
Artikel 5 Antrag auf EU-Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich bestimmter Fahrzeugsysteme |
Artikel 6 Erteilung der EU-Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich bestimmter Fahrzeugsysteme |
Kapitel IV EU-Typgenehmigung für selbstständige techinsche Einheiten und EU-Typgenehmigung für Bauteile hinsichtlich bestimmter Fahrzeugsysteme und Bauteile |
Artikel 7 Antrag auf EU-Typgenehmigung für Systeme und Ausrüstungen als selbstständige technische Einheiten |
Artikel 8 Erteilung der EU-Typgenehmigung für selbstständige technische Einheiten |
Artikel 9 Antrag auf EU-Bauteil-Typgenehmigung |
Artikel 10 Erteilung der EU-Bauteil-Typgenehmigung |
Artikel 11 Typgenehmigungszeichen |
Kapitel V Schlussbestimmungen |
Artikel 12 Übergangsbestimmungen |
Artikel 13 Bereitstellung von Informationen |
Artikel 14 Inkrafttreten |
Anhang I Typgenehmigung in von UN-Regelungen abgedeckten Bereichen |
Teil 1 Beschreibungsbogen |
0. Allgemeines |
1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs |
Teil 2 |
Abschnitt I |
0. Allgemeines |
1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs |
Abschnitt II |
Beiblatt zum Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang II Vorgeschriebenes Schild und Fahrzeugidentifizierungsnummer |
Teil 1 Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern hinsichtlich des vorgeschriebenen Schilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) |
Teil 2 |
Abschnitt A Technische Spezifikationen |
1. Vorgeschriebenes Fabrikschild |
2. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) |
Abschnitt B Muster eines vorgeschriebenen Schilds |
1. Muster A |
2. Muster B |
3. Muster C |
4. Muster D |
5. Muster E |
Abschnitt C Prüfziffer |
Teil 3 EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang III Stelle für die Anbringung und Befestigung des vorderen und des hinteren amtlichen Kennzeichens |
Teil 1 Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers in Bezug auf die Stelle für die Anbringung und Befestigung des vorderen und des hinteren amtlichen Kennzeichens |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
2. Technische Anforderungen |
3. Prüfverfahren |
Teil 3 EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang IV Windschutzscheibenwischanlagen und Windschutzscheibenwaschanlagen |
Teil 1 |
Abschnitt A Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen |
Abschnitt B Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Windschutzscheiben-Waschanlagen als selbstständige technische Einheiten |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
2. Technische Anforderungen |
3. Prüfverfahren |
4. Spezifikation der Flüssigkeit für die Prüfung der Windschutzscheiben-Wischanlage und der Windschutzscheiben-Waschanlage |
Teil 3 |
Abschnitt A EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Abschnitt B EU-Typgenehmigungsbogen (Selbstständige technische Einheit) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster C Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster C Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Abschnitt C EU-Typgenehmigungszeichen einer Selbstständigen technischen Einheit |
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für eine selbstständige technische Einheit |
Anhang V Radabdeckungen |
Teil 1 Beschreibungsbogen für EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Radabdeckungen |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
2. Technische Anforderungen |
Abbildung 1: Darstellung einer Radabdeckung |
Teil 3 EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang VI Entfrostungs- und trocknungsanlagen für die windschutzscheibe |
Teil 1 Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für die Windschutzscheibe |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
2. Technische Anforderungen |
3. Prüfverfahren |
4. Merkmale des Dampferzeugers |
Abbildung 1: Darstellung des Dampferzeugers |
Teil 3 EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang VII Abschleppeinrichtungen |
Teil 1 Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Abschleppeinrichtungen |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Technische Anforderungen |
2. Prüfverfahren |
Teil 3 EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang VIII Spritzschutzsysteme |
Teil 1 |
Abschnitt A Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Spritzschutzsystemen |
Abschnitt B Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs einer selbstständigen technischen Einheit hinsichtlich der Spritzschutzsysteme |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
2. Spritzschutzvorrichtungen |
3. Prüfverfahren |
4. Anforderungen an die Typgenehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Spritzschutzsysteme |
4.5. Anordnung der Schürze |
4.6. Zustand des Fahrzeugs |
4.7. Spritzschutzsysteme |
4.8. Besondere Vorschriften für Wasserabsorber-Spritzschutzsysteme an Achsen mit gelenkten, selbstlenkenden oder ungelenkten Rädern |
4.9. Anforderungen an Spritzschutzsysteme des Typs Wasserabsorber-Spritzschutzvorrichtung an bestimmten Achsen mit gelenkten, selbstlenkenden oder ungelenkten Rädern (siehe Nummer 5.2) |
4.10 Anforderungen an Spritzschutzsysteme mit Spritzschutzvorrichtungen vom Typ Luft-Wasser-Separator an Achsen mit gelenkten, selbstlenkenden oder ungelenkten Rädern |
Anlage Abbildungen |
Abbildung 1a Breite (q) des Schutzblechs (a) und Position der Schürze (j) |
Abbildung 1b Beispiel für die Messung der Schürze |
Abbildung 2: Abmessungen des Schutzblechs und der Schürze |
Abbildung 3: Position des Schutzblechs und des Schmutzfängers |
Abbildung 4: Darstellung eines Spritzschutzsystems (Schutzblech, Schmutzfänger, Schürze) mit Spritzschutzvorrichtungen (Wasserabsorber) für Mehrfachachsen |
Abbildung 5: Darstellung eines Spritzschutzsystems mit Spritzschutzvorrichtungen (Wasserabsorber) für Achsen mit ungelenkten oder selbstlenkenden Rädern |
Abbildung 6: Darstellung eines Spritzschutzsystems mit Spritzschutzvorrichtungen mit Luft-Wasser-Separatoren für Achsen mit gelenkten, selbstlenkenden oder ungelenkten Rädern |
Abbildung 7: Darstellung eines Spritzschutzsystems mit Spritzschutzvorrichtungen (Schutzblech, Schmutzfänger, Schürze) für Mehrfachachsen mit einem Abstand zwischen den Reifen von höchstens 300 mm |
Abbildung 8: Prüfanordnung für Spritzschutzvorrichtungen vom Typ Wasserabsorber |
Abbildung 9: Prüfanordnung für Spritzschutzvorrichtungen vom Typ Luft-Wasser-Separator |
Teil 3 |
Abschnitt A EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster B Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Abschnitt B EU-Typgenehmigungsbogen (Selbstständige technische Einheit) |
Abschnitt I (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster C Abschnitt I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Abschnitt II (Auszufüllen gemäß Anhang III Muster C Abschnitt II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer .. |
Abschnitt C EU-Typgenehmigungszeichen für Spritzschutzsysteme als Selbstständige technische Einheit |
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für eine selbstständige technische Einheit |
Anhang IX Gangwechselanzeiger |
Teil 1 Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Gangwechselanzeiger |
Anlage Muster |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
2. Allgemeine Bestimmungen |
3. Prüfung des Getriebes |
4. Äußere Merkmale des Gangwechselanzeigers |
5. Funktionale Anforderungen für Gangwechselanzeiger (gelten für alle manuellen Modi) |
6. Erforderliche Angaben |
7. Die Kraftstoffeinsparung durch die vom Gangwechselanzeiger empfohlenen Schaltpunkte ist gemäß dem Verfahren unter den Nummern 7.1 bis 7.5 zu ermitteln. |
8. Beschreibung des Profils der Fahrzeuggeschwindigkeit entsprechend Nummer 7.1 |
Abbildung I.1 Grafische Darstellung des Geschwindigkeitsprofils entsprechend Nummer 7.1; durchgezogene Linie: Geschwindigkeitsprofil gestrichelte Linien: Toleranzen für Abweichungen von diesem Geschwindigkeitsprofil. |
Teil 3 EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Abschnitt II (Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang X Einstieg ins Fahrzeug |
Teil 1 Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Einstiegs ins Fahrzeug |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
2. Allgemeine Bestimmung |
3. Trittbretter und Trittstufen |
4. Anforderungen betreffend den Ein- und Ausstieg durch die Türen des Fahrgastraums von Fahrzeugen der Klasse N2 mit einer Höchstmasse von über 7,5 Tonnen sowie von Fahrzeugen der Klasse N3 |
5. Anforderungen betreffend den Ein- und Ausstieg durch die Türen des Fahrgastraums aller Fahrzeuge außer Fahrzeugen der Klasse N 2 mit einer Höchstmasse von über 7,5 Tonnen und Fahrzeugen der Klasse N3 |
Abbildung 1: Trittstufen und Haltegriffe am Einstieg zum Fahrgastraum |
Teil 3 EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Abschnitt II (Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang XI Rückwärtsfahren |
Teil 1 Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Rückwärtsfahrens |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
1. Allgemeine Bestimmungen |
Teil 3 EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Abschnitt II (Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Anhang XII Frontschutzsysteme für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 |
Teil 1 Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von selbstständigen technischen Einheiten hinsichtlich der Frontschutzsysteme |
Teil 2 |
Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen und Anforderungen |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
Abbildung 1: Bestimmung der Ecke des Frontschutzsystems |
Abbildung 2: Bestimmung der unteren Frontschutzsystem-Bezugslinie |
Abbildung 3: Bestimmung der oberen Bezugslinie des Frontschutzsystems |
Abbildung 4: Abwickellänge des Frontschutzsystems |
2. Allgemeine Bestimmungen: |
3. Besondere Anforderungen |
Abschnitt B Vorschriften für die Fahrzeugprüfung |
1. Vollständige Fahrzeuge |
2. Subsystem des Fahrzeugs |
Abschnitt C Vorschriften für die Prüfung von Frontschutzsystemen 1. Als Originalausstattung am Fahrzeug angebrachte Frontschutzsysteme |
2. Frontschutzsystem als selbstständige technische Einheit |
3. Erforderliche Angaben |
Abschnitt D Prüfung mit Beinprüfkörper gegen das Frontschutzsystem 1. Besondere Anforderungen |
2. Allgemeines |
3. Vorschrift für die Prüfung |
4. Für Fahrzeuge mit einer Höhe der unteren Frontschutzsystem-Bezugslinie von mindestens 425 mm und weniger als 500 mm kann der Hersteller entweder die in diesem Abschnitt beschriebene oder die in Abschnitt E beschriebene Prüfung anwenden |
Abschnitt E Prüfung mit Hüftprüfkörper gegen das Frontschutzsystem 1. Besondere Anforderungen |
2. Allgemeines |
3. Vorschrift für die Prüfung |
4. Für Fahrzeuge mit einer Höhe der unteren Frontschutzsystem-Bezugslinie von mindestens 425 mm und weniger als 500 mm kann der Hersteller entweder die in diesem Abschnitt beschriebene oder die in Abschnitt D beschriebene Prüfung anwenden |
Abschnitt F Prüfung mit Kopfform "Kind/kleiner Erwachsener" gegen das Frontschutzsystem 1. Besondere Anforderungen |
2. Allgemeines |
3. Vorschrift für die Prüfung |
4. Prüfverfahren |
Teil 3 |
Abschnitt A EU-Typgenehmigungsbogen (Selbstständige technische Einheit) |
Abschnitt I (Gemäß Abschnitt I des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Abschnitt II (Gemäß Abschnitt II des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Abschnitt B EU-Typgenehmigungszeichen einer selbstständigen technischen Einheit |
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für eine selbstständige technische Einheit |
Anhang XIII Massen und Abmessungen |
Teil 1 |
Abschnitt A Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern hinsichtlich der Massen und Abmessungen |
Abschnitt B Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung einer aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung als selbstständige technische Einheit. |
Teil 2 Technische Spezifikationen |
Abschnitt A Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften |
1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen: |
2. Allgemeine Bestimmungen |
3. Für die Zwecke der Berechnung der Achslastverteilung stellt der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde zu jeder technischen Konfiguration innerhalb eines Fahrzeugtyps, die durch die Gruppe der Werte der unter den einschlägigen Punkten im Beschreibungsbogen gemäß Teil 1 Abschnitt a definiert ist, die erforderlichen Angaben zur Verfügung, damit folgende Massen ermittelt werden können: |
4. Besondere Bestimmungen hinsichtlich der für die Zulassung/den Betrieb zulässigen Gesamtmassen |
Abschnitt B Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 |
1. Zulässige maximale Abmessungen |
2. Massenverteilung |
3. Anhängemasse und Masse am Kupplungspunkt |
4. Masse der Fahrzeugkombination |
5. Anfahrvermögen an Steigungen |
6.Masse des Energiespeichersystems |
Abschnitt C Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 |
1. Zulässige maximale Abmessungen |
2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit Aufbau |
3. Zugvermögen |
4. Technisch zulässige Gesamtmasse am Kupplungspunkt |
5. Anfahrvermögen an Steigungen |
6. Motorleistung |
7. Manövrierfähigkeit |
8. Ausschwenken des Fahrzeughecks |
Abschnitt D Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 |
1. Zulässige maximale Abmessungen |
2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit Aufbau |
3. Zugvermögen |
4. Anfahrvermögen an Steigungen und Steigfähigkeit |
5. Motorleistung |
6. Manövrierfähigkeit |
7. Maximales Ausschwenken des Fahrzeughecks |
Abschnitt E Fahrzeuge der Klasse O |
1. Zulässige maximale Abmessungen |
2. Massenverteilung bei Fahrzeugen mit Aufbau |
3. Anforderungen an die Manövrierfähigkeit |
Abschnitt F Verzeichnis der Einrichtungen bzw. Ausrüstungen, die für die Bestimmung der größten Abmessungen nicht maßgebend sind. |
Tabelle I: Fahrzeuglänge |
Tabelle II: Fahrzeugbreite |
Tabelle III: Fahrzeughöhe |
Abschnitt G Bei der Typgenehmigung und Übereinstimmung der Produktion zulässige Abweichungen |
1. Abmessungen |
2. Masse in fahrbereitem Zustand und tatsächliche Masse des Fahrzeugs |
3. Die in diesem Abschnitt genannten zulässigen Abweichungen gelten für die Zwecke von Artikel 31 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/858. |
Abschnitt H Abbildungen zu den Anforderungen zur Manövrierfähigkeit |
Abbildung 1: Wendekreis r = 5,3 m R = 12,5 m. |
Abbildung 2: Einfahr-Methode für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 |
Abbildung 3: Stationäres Prüfverfahren für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 |
Abschnitt I Aufprallprüfung der aerodynamischen Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen |
1. Prüfbedingungen für aerodynamische Luftleiteinrichtungen und Ausrüstungen |
Abbildung 1: Höhe des Prüfpunkts |
Abbildung 2: Beispiel für eine Prüfanordnung |
Abbildung 3: Krafteinwirkung |
Abschnitt J Dreidimensionale Hülle des Führerhauses |
1. Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung des Kraftfahrzeugs mit den Parametern der dreidimensionalen Hülle des Führerhauses |
Abbildung 1: Dreidimensionale Hülle |
Abbildung 2: Dreidimensionale Hülle |
Abbildung 3: Neigungswinkel |
2. Ist eine der in diesem Abschnitte genannten Bedingungen nicht erfüllt, so entspricht das Führerhaus des Kraftfahrzeugs nicht den Parametern der dreidimensionalen Hülle gemäß Abschnitt D Nummer 1.4.1. |
Abschnitt K Steigfähigkeit von Geländefahrzeugen |
1. Allgemeines |
2. Prüfbedingungen |
3. Prüfverfahren |
Abschnitt L Bedingungen für die Gleichwertigkeit einer Federung mit einer Luftfederung |
Abbildung 1: Schwelle für Federungsprüfungen |
Abbildung 2: Gedämpfte Sinuskurve bei kurzzeitiger freier Schwingung |
Abschnitt M Technische Spezifikationen für die Anbringung von Hubachsen oder belastbaren Achsen an Fahrzeugen |
Teil 3 |
Abschnitt A EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Abschnitt II (Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Abschnitt B EU-Typgenehmigungsbogen (Selbstständige technische Einheit) |
Abschnitt I (Gemäß Abschnitt I des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Abschnitt II (Gemäß Abschnitt II des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Abschnitt C EU-Typgenehmigungszeichen für selbstständige technische Einheiten (für eine Aerodynamische Lufteinrichtung oder Ausrüstung) |
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für eine selbstständige technische Einheit |
Anhang XIV Materialverträglichkeit des Wasserstoffsystems und Anschlussvorrichtung für die Betankung des Wasserstoffsystems |
Teil 1 |
Abschnitt A Beschreibungsbogen zur EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Wasserstoffsystems |
Abschnitt B Beschreibungsbogen zur EU-Typgenehmigung von Wasserstoff führenden Bauteilen |
Teil 2 |
Abschnitt A |
Abschnitt B Technische Spezifikationen für die Typgenehmigung von Flüssigwasserstoffspeichersystemen |
1. Anforderungen für Flüssigwasserstoffspeichersysteme. |
Abbildung 1: Typisches Flüssigwasserstoffspeichersystem |
2. Prüfverfahren für Flüssigwasserstoffspeichersysteme. |
Abschnitt C Technische Spezifikationen für die Typgenehmigung bestimmter Bauteile für Flüssigwasserstoffspeichersysteme |
1. Anforderungen für bestimmte Bauteile für Flüssigwasserstoffspeichersysteme |
2. Prüfverfahren für bestimmte Bauteile für Flüssigwasserstoffspeichersysteme: |
Abschnitt D Technische Spezifikationen für die Typgenehmigung von Fahrzeugkraftstoffsystemen mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen |
1. Anforderungen für Fahrzeugkraftstoffsysteme mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen |
2. Prüfverfahren für Fahrzeugkraftstoffsysteme mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen |
Abschnitt E Technische Spezifikationen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Wasserstoffsystems einschließlich der Materialverträglichkeit, der Anschlussvorrichtung für die Betankung und Fahrzeugkennung |
1. Allgemeine Anforderungen für Fahrzeuge mit Druckwasserstoffspeichersystemen in Ergänzung zu den Anforderungen nach der UN-Regelung Nr. 134 und für Fahrzeuge mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen |
2. Anforderungen an die Anschlussvorrichtung für die Betankung für Fahrzeuge mit Druckwasserstoffspeichersystemen in Ergänzung zu den Anforderungen nach UN-Regelung Nr. 134 und für Fahrzeuge mit Flüssigwasserstoffspeichersystemen |
Abschnitt F Technische Spezifikationen für die Materialverträglichkeit bei Wasserstoff führenden Bauteilen |
1. Anforderungen |
2. Besondere Anforderungen |
3. Prüfung auf Wasserstoffverträglichkeit |
Teil 3 |
Abschnitt A EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) |
Abschnitt I (Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Abschnitt II (Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Abschnitt B EU-Typgenehmigungsbogen (Bauteil) |
Abschnitt I (Gemäß Abschnitt I des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Abschnitt II (Gemäß Abschnitt II des Musters C in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen) |
Beiblatt zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ... |
Abschnitt C EU-Typgenehmigungszeichen für Bauteile |
Abbildung 1: Beispiel eines EU-Typgenehmigungszeichens für ein Bauteil |