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Rückwärtsfahren Anhang XI

Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Rückwärtsfahrens

Muster

Beschreibungsbogen Nr. ... zur EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Rückwärtsfahrens

Die nachstehenden Angaben sind gegebenenfalls zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen oder Bilder bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotos bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

0.

0.1.

0.2.

0.2.1.

0.3.

0.3.1.

0.5.

0.8.

0.9.

1.

1.1.

4.

4.6.

Erläuterung:

Dieser Beschreibungsbogen stützt sich auf das Muster in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission und ist dem genannten Muster entsprechend um die zu den jeweiligen Nummern gehörenden Informationen zu ergänzen.

Teil 2
Technische Spezifikationen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Jedes Kraftfahrzeug ist mit einer leicht vom Fahrersitz aus bedienbaren Einrichtung für das Rückwärtsfahren auszustatten.

1.2. Eine kurze Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Rückwärtsmodus gewählt wird, und dem, zu dem er tatsächlich eingeschaltet ist, ist zulässig.

Teil 3
EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem)

Mitteilung über die Erteilung/Erweiterung/Versagung/Rücknahme 1 einer Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich des Rückwärtsfahrens gemäß Anhang XI der Verordnung (EU) 2021/535, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) .../...

Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens:

Grund für die Erweiterung/Versagung/Rücknahme 1:

Abschnitt I
(Gemäß Abschnitt I des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)

Abschnitt II
(Gemäß Abschnitt II des Musters B in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission auszufüllen)

Beiblatt
zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer ...

1. Zusätzliche Angaben:

1.1. Kurzbeschreibung des Fahrzeugtyps: Struktur, Abmessungen, Form und Werkstoffe

1.2. Einrichtung für das Rückwärtsfahren: Getriebe/Andere 1

1.3. Kurzbeschreibung der Einrichtung für das Rückwärtsfahren, wenn diese nicht Teil des Getriebes ist:

5. Anmerkungen:

_______

1) Unzutreffendes streichen.

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Frontschutzsysteme für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 Anhang XII

Teil 1
Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von selbstständigen technischen Einheiten hinsichtlich der Frontschutzsysteme

Muster

Beschreibungsbogen Nr. ... zur EU-Typgenehmigung eines Frontschutzsystems als selbstständige technische Einheit.

Die nachstehenden Angaben sind gegebenenfalls zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen oder Bilder bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotos bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

0.

0.1.

0.2.

0.2.1.

0.5.

0.7.

0.8.

0.9.

1.

1.1.

1.2.

1.3.

1.4.

Erläuterung:

Dieser Beschreibungsbogen stützt sich auf das Muster in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission und ist dem genannten Muster entsprechend um die zu den jeweiligen Nummern gehörenden Informationen zu ergänzen.

Teil 2

Abschnitt A
Allgemeine Bestimmungen und Anforderungen


1. Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.1. "Ecke des Frontschutzsystems" bezeichnet den Punkt, in dem eine senkrechte Ebene, die mit der senkrechten Längsebene des Fahrzeugs einen Winkel von 60° bildet, die Außenfläche des Frontschutzsystems berührt (siehe Abbildung 1):

Abbildung 1: Bestimmung der Ecke des Frontschutzsystems

1.2. "Wesentliche Außenabmessungen der Fahrzeugfront" bezeichnet die festen Punkte am Prüfgestell, die alle Punkte des tatsächlichen Fahrzeugs des Typs, für den das Frontschutzsystem bestimmt ist, repräsentieren, an denen das Frontschutzsystem bei der Prüfung Kräfte auf das Fahrzeug ausüben würde.

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(Stand: 13.12.2024)

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